Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür?
c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit?

2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)

3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. Was waren hier die Gründe?

4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.)

5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt?
b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe?
c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Jugendamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191802]
Datum
30. Juni 2020 16:32
An
Jugendamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? 2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. Was waren hier die Gründe? 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrer Email vom 30.06.2020 teile ich ihnen folgendes mit: Sie beantragen Aktenau…
Von
Jugendamt Reinickendorf
Betreff
WG: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191802]
Datum
14. Juli 2020 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrer Email vom 30.06.2020 teile ich ihnen folgendes mit: Sie beantragen Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Den Anwendungsbereich des VIG sehe ich als nicht eröffnet an, da es sich vorliegend nicht um Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes handelt, vgl. § 1 VIG. Ihre Fragen beziehen sich auf allgemeine Informationen. Diese Informationen liegen hier nicht vor, da das Berlineinheitliche Kinderschutzverfahren eine Erhebung dieser Daten nicht vorsieht. Hierzu liegen deshalb keine Akten vor. Eine Einsichtnahme nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann nur in Akten gewährt werden. Gerne hätte ich Sie zu ihrem Antrag beraten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank noch einmal für Ihren Rückruf heute, und der Klarstellung, dass die Reli…
An Jugendamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191802]
Datum
15. Juli 2020 21:16
An
Jugendamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank noch einmal für Ihren Rückruf heute, und der Klarstellung, dass die Religionszugehörigkeit im Zusammenhang mit der Erfassung und Bearbeitung bei möglichen oder tatsächlichen Kindeswohlverstößen noch nie festgehalten wurde bzw. festgehalten wird. Da in diesem Zuge die restlichen Fragen meiner IFG-Anfrage obsolet werden, sehe ich diese Anfrage an beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191802/