Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür?
c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit?

2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)

3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. Was waren hier die Gründe?

4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.)

5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.)
a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt?
b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe?
c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191830]
Datum
1. Juli 2020 00:38
An
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Werden bei Verstößen gegen das Kindeswohl Angaben zur Religionszugehörigkeit erfasst? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was ist die Grundlage hierfür? c. Wenn nur teilweise, was ist das Kriterium zur Erfassung der Religionszugehörigkeit? 2) Wie hoch sind die Fallzahlen bezüglich der körperlichen Züchtigung von Kindern bei Familien bzw. Elternteilen, welche der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehören? Wie hoch sind die Gesamtzahlen und nach Religionszugehörigkeit? (Diese bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) 3) Gibt es Fälle, in denen sich die Kinder oder Jugendlichen selbst an Jugendhilfseinrichtungen wandten, wobei die Eltern oder ein Elternteil der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen angehörten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. Was waren hier die Gründe? 4) Gab es Hilfeersuchen durch Schulen oder anderer Kinder- und Jugendeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bei/durch Jehovas Zeugen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und die entsprechenden Gründe angeben.) 5) Wie oft wurden die Jugendämter bzw. Familiengerichte von Ärzten oder Krankenhäusern bezüglich der Zustimmung einer Bluttransfusion bei Kindern oder Jugendlichen angerufen? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.) a. In wie vielen Fällen wurde daraufhin das Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt? b. Wenn kein Recht auf Gabe einer Bluttransfusion erteilt wurde, was waren hier die Gründe? c. Kam es bedauerlicherweise zu Todesfällen? (Bitte die mit Anzahl nach Jahren) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191830/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 01.07.2020 bitten sie um die Beantwortung von Fragen zum Kindeswohl be…
Von
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191830]
Datum
6. Juli 2020 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 01.07.2020 bitten sie um die Beantwortung von Fragen zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen. Ihre Fragen sind grundsätzlich und beziehen sich auf mögliche Erkenntnisse und Vorgehensweise der Berliner Jugendämter und auch der Familiengerichte, von Ärzten und Krankenhäusern. Diese Fragen müssten Sie bitte ggf. an die zuständigen Senatsverwaltungen richten und können von uns nicht beantwortet werden. Für das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf teile ich mit, dass keine Statistik geführt wird, die regelhaft die Religionszugehörigkeit von jungen Menschen und ihren Eltern im Kontext einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfasst. Auch führen wir keine interne Statistik, die Angaben über Fallzahlen wie z.B. im Kontext Jehovas Zeugen enthalten. Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit und auch ist Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Das staatliche Wächteramt greift erst ein, wenn ein Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre oder hier gewichtige Anhaltspunkte Anlass zur Sorge geben. Wird das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgrund von Hinweisen zu einer möglichen oder tatsächlichen Kindeswohlgefährdung tätig, erfolgt stets eine Gefährdungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII unter Beachtung der fachlichen Standards. Ob das Kindeswohl bspw. durch die Folgen einer evtl. Erkrankung von Eltern wie einer Suchterkrankung oder aufgrund einer psychischen Erkrankung oder ggf. aufgrund einer religiösen Ausrichtung beeinträchtigt oder gefährdet ist, ist für das Fallverstehen und für das fachliche Handeln relevant, wird jedoch nicht, wie bereits erwähnt, statistisch erfasst. Eine statistische Erfassung erfolgt auf der Grundlage von § 98 SGB VIII und die Daten werden jährlich durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und durch das statistische Bundesamt veröffentlicht. Erfasst werden in dieser Statistik zu erfolgten Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII u.a. das Alter, das Geschlecht der jungen Menschen, der Aufenthaltsort und die Art der Kindeswohlgefährdung wie Vernachlässigung, körperliche und psychische Misshandlung, sexuelle Misshandlung und einen evtl. weiteren Hilfebedarf. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in erst einmal möchte ich mich herzlich bei Ihnen für Ihre Antwort vom 06.07.2020 bedan…
An Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191830]
Datum
14. Juli 2020 18:07
An
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in erst einmal möchte ich mich herzlich bei Ihnen für Ihre Antwort vom 06.07.2020 bedanken. Entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt auf Ihr Schreiben reagiere. Gehe ich also recht in der Annahmen, dass auch bis zum Jahr 2005 keine Erfassung der Religionszugehörigkeit erfolgte? Und dieses auch dann nicht, wenn diese möglicherweise den Grund für die Kindeswohlgefährung darstellte? Ich danke Ihnen noch einmal und wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern dass Sie gesund bleiben mögen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191830/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es scheint, als sei meine Mail vom 14.07.2020 zur o.g. IFG-Anfrage bei Ihnen unterge…
An Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erkenntnisse zum Kindeswohl bei Jehovas Zeugen [#191830]
Datum
30. August 2020 17:08
An
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es scheint, als sei meine Mail vom 14.07.2020 zur o.g. IFG-Anfrage bei Ihnen untergegangen. Diese lautete: Sehr geehrteAntragsteller/in erst einmal möchte ich mich herzlich bei Ihnen für Ihre Antwort vom 06.07.2020 bedanken. Entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt auf Ihr Schreiben reagiere. Gehe ich also recht in der Annahmen, dass auch bis zum Jahr 2005 keine Erfassung der Religionszugehörigkeit erfolgte? Und dieses auch dann nicht, wenn diese möglicherweise den Grund für die Kindeswohlgefährung darstellte? Ich danke Ihnen noch einmal und wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern dass Sie gesund bleiben mögen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir darauf noch kurz antworten könnten. Vielen Dank schon einmal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191830/