Erkenntnisse zur Schließung des kommunalen Pflegeheims St. Michael

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Initiative Recht auf Stadt, bei der ich sehr engagiert tätig bin, beschäftigt sich schon seit langem mit der Schließung des einst kommunalen Pflegeheims St. Michael (Michlstift). Vor kurzem erstritten wir vor dem Verwaltungsgericht Regensburg die Herausgabe eines Gutachtens über das einstige Pflegeheim (siehe https://rechtaufstadt-regensburg.de/sieg-und-schallende-ohrfeige-fuer-stadt-und-verwaltungsgericht/)

Nach Durchsicht des Gutachtens müssen wir feststellen, dass der Grund für die Schließung nach wie vor ungeklärt ist. Sämtliche Vorbringungen der Stadtverwaltung unter der Leitung des damaligen Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs erwiesen sich als nicht stichhaltig bzw. als schlicht gelogen, wie beispielsweise dessen Behauptung, der Denkmalschutz verhindere notwendige Umbauten.

Inzwischen wurde Wolbergs wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit verurteilt. Ebenfalls verurteilt wegen Bestechung wurde der Bauunternehmer Ferdinand Schmack sowie ein Geschäftsführer der Projektentwicklungsgesellschaft Sontowski & Partner. Dies ist bemerkenswert, denn deren Unternehmen dürften die Hauptprofiteure der Schließung des Michlstift gewesen sein, da diese das Pflegeheim "Candis" entwickelten, das nur wenige Monate nach der Bekanntgabe der Schließung des Michlstift mit nahezu der gleichen Anzahl von Plätzen eröffnet wurde.

Da der zeitliche Zusammenhang zwischen Schließung und Öffnung evident ist, alle maßgebenden Beteiligten inzwischen wegen Korruption verurteilt worden sind und es bislang keine rational nachvollziehbaren Gründe für die Schließung des Michlstift gibt, liegt der Verdacht nahe, dass auch hier Korruption vorliegen könnte.

Die überraschende Schließung des Michlstifts hat hohe Wellen geschlagen. Bis heute wird über den Fall diskutiert, auch deswegen, weil über das faktische Ersatzheim Candis aufgrund von massiven Pflegemängeln von der Heimaufsicht einige Monate lang ein Aufnahmestopp verhängt worden ist. Das öffentliche Interesse an einer Aufklärung der Vorgänge ist daher sehr hoch und berechtigt.

Darum die Anfrage:

1) Tauchte im Prozess bzw. während der Ermittlungen der Begriff "St. Michael" bzw. "Michlstift" auf? Wenn ja, in welchem Kontext?

2) Wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen der Schließung des Michlstift und der Eröffnung des privaten Pflegeheims Candis besteht? Wenn nein, warum nicht?

3) Hat die Staatsanwaltschaft eigene Erkenntnisse über einen gewissen Zusammenhang bzw. Anfangsverdacht zwischen Parteispenden und der Schließung des kommunalen Pflegeheims Michlstift?

Für jeden Hinweis auf Aufklärung in dieser Sache wäre ich sehr dankbar.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Initiative Recht auf Stadt, bei der ich sehr e…
An Staatsanwaltschaft Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
Erkenntnisse zur Schließung des kommunalen Pflegeheims St. Michael [#196938]
Datum
10. September 2020 16:20
An
Staatsanwaltschaft Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Initiative Recht auf Stadt, bei der ich sehr engagiert tätig bin, beschäftigt sich schon seit langem mit der Schließung des einst kommunalen Pflegeheims St. Michael (Michlstift). Vor kurzem erstritten wir vor dem Verwaltungsgericht Regensburg die Herausgabe eines Gutachtens über das einstige Pflegeheim (siehe https://rechtaufstadt-regensburg.de/sieg-und-schallende-ohrfeige-fuer-stadt-und-verwaltungsgericht/) Nach Durchsicht des Gutachtens müssen wir feststellen, dass der Grund für die Schließung nach wie vor ungeklärt ist. Sämtliche Vorbringungen der Stadtverwaltung unter der Leitung des damaligen Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs erwiesen sich als nicht stichhaltig bzw. als schlicht gelogen, wie beispielsweise dessen Behauptung, der Denkmalschutz verhindere notwendige Umbauten. Inzwischen wurde Wolbergs wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit verurteilt. Ebenfalls verurteilt wegen Bestechung wurde der Bauunternehmer Ferdinand Schmack sowie ein Geschäftsführer der Projektentwicklungsgesellschaft Sontowski & Partner. Dies ist bemerkenswert, denn deren Unternehmen dürften die Hauptprofiteure der Schließung des Michlstift gewesen sein, da diese das Pflegeheim "Candis" entwickelten, das nur wenige Monate nach der Bekanntgabe der Schließung des Michlstift mit nahezu der gleichen Anzahl von Plätzen eröffnet wurde. Da der zeitliche Zusammenhang zwischen Schließung und Öffnung evident ist, alle maßgebenden Beteiligten inzwischen wegen Korruption verurteilt worden sind und es bislang keine rational nachvollziehbaren Gründe für die Schließung des Michlstift gibt, liegt der Verdacht nahe, dass auch hier Korruption vorliegen könnte. Die überraschende Schließung des Michlstifts hat hohe Wellen geschlagen. Bis heute wird über den Fall diskutiert, auch deswegen, weil über das faktische Ersatzheim Candis aufgrund von massiven Pflegemängeln von der Heimaufsicht einige Monate lang ein Aufnahmestopp verhängt worden ist. Das öffentliche Interesse an einer Aufklärung der Vorgänge ist daher sehr hoch und berechtigt. Darum die Anfrage: 1) Tauchte im Prozess bzw. während der Ermittlungen der Begriff "St. Michael" bzw. "Michlstift" auf? Wenn ja, in welchem Kontext? 2) Wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen der Schließung des Michlstift und der Eröffnung des privaten Pflegeheims Candis besteht? Wenn nein, warum nicht? 3) Hat die Staatsanwaltschaft eigene Erkenntnisse über einen gewissen Zusammenhang bzw. Anfangsverdacht zwischen Parteispenden und der Schließung des kommunalen Pflegeheims Michlstift? Für jeden Hinweis auf Aufklärung in dieser Sache wäre ich sehr dankbar. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Kurt Raster Anfragenr: 196938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196938/ Postanschrift Kurt Raster << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Regensburg
Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael
Von
Staatsanwaltschaft Regensburg
Via
Briefpost
Betreff
Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael
Datum
8. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
AW: Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael [#196938] Sehr geehrte<&l…
An Staatsanwaltschaft Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
AW: Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael [#196938]
Datum
17. Oktober 2020 14:49
An
Staatsanwaltschaft Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie aus der Anfrage hervorgeht, liegt sehr wohl ein erhebliches, berechtigtes Interesse vor. Immerhin wurde ein kommunales Pflegeheim, das Seniorenstift St. Michael, geschlossen, ohne dass bislang eine nachvollziehbare Begründung dafür vorgelegt werden konnte. Wie ausgeführt wurden alle Vorbringungen der Verwaltung widerlegt, insbesondere zuletzt die angeblich von Gutachterseite empfohlene Schließung. Als Bürger dieser Stadt, der ich vermutlich irgendwann in einem Pflegeheim enden werde, möchte ich erfahren, warum ausgerechnet ein unkommerzielles, kommunales Pflegeheim, wunderschön in der Altstadt gelegen, geschlossen wurde. Zudem wurde ich als Petitionssteller für den Erhalt des Heims öffentlich im Regensburger Stadtrat von dem damaligen Oberbürgermeister Wolbergs als Lügner hingestellt, siehe https://www.regensburg-digital.de/von-datenschutz-und-geschichten-vom-pferd/11052015/ Mein persönliches, berechtigtes Interesse, meinen Ruf und damit meine Würde nach den Diffamierungen durch öffentliche Amtsträger wieder herzustellen, ist daher offensichtlich. Schließlich muss ich Ihrer Aussage vehement widersprechen, es obliege nicht der Staatsanwaltschaft, die Rechtmäßigkeit der Schließung eines kommunalen Pflegeheims zu überprüfen. Selbstverständlich ist es ein Fall für die Staatsanwaltschaft, wenn es deutliche Anhaltspunkte für eine möglicherweise auf Bestechung beruhende Entscheidung für eine Schließung gibt. Es sei daran erinnert, dass alle, die von einer Schließung des kommunalen Pflegeheims direkt oder indirekt profitierten, inzwischen wegen Bestechung des Oberbürgermeisters verurteilt wurden. Ich fordere daher die Staatsanwaltschaft auf, die drei gestellten Fragen, die im Übrigen keinerlei Personenrechte berühren, sondern lediglich zum Inhalt haben, ob der Fall des Pflegeheims während des Prozesses zur Sprache kam und es gewisse Ermittlungen gab, endlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 196938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196938/ Postanschrift Kurt Raster << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Regensburg
Kein Nachrichtentext
Von
Staatsanwaltschaft Regensburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
AW: Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael [#196938] Sehr geehrte<&l…
An Staatsanwaltschaft Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
AW: Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael [#196938]
Datum
18. November 2020 14:07
An
Staatsanwaltschaft Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie lehnen mein Gesuch ab, da für Sie kein berechtigtes Interesse im Sinne von § 475 Abs. 4. 1 StPO bezüglich "tatsächlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art" nachzuvollziehen ist. Allerdings hatte ich sehr wohl berechtigtes Interesse in tatsächlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art vorgebracht. Tatsächlicher Art: Ich hatte erklärt: "Zudem wurde ich als Petitionssteller für den Erhalt des Heims öffentlich im Regensburger Stadtrat von dem damaligen Oberbürgermeister Wolbergs als Lügner hingestellt, siehe https://www.regensburg-digital.de/von-datenschutz-und-geschichten-vom-pferd/11052015/ Mein persönliches, berechtigtes Interesse, meinen Ruf und damit meine Würde nach den Diffamierungen durch öffentliche Amtsträger wieder herzustellen, ist daher offensichtlich." Wirtschaftlicher Art: Ich hatte erklärt: "Als Bürger dieser Stadt, der ich vermutlich irgendwann in einem Pflegeheim enden werde, möchte ich erfahren, warum ausgerechnet ein unkommerzielles, kommunales Pflegeheim, wunderschön in der Altstadt gelegen, geschlossen wurde." Ideeller Art: Ich hatte erklärt: "… wie aus der Anfrage hervorgeht, liegt sehr wohl ein erhebliches, berechtigtes Interesse vor. Immerhin wurde ein kommunales Pflegeheim, das Seniorenstift St. Michael, geschlossen, ohne dass bislang eine nachvollziehbare Begründung dafür vorgelegt werden konnte. Wie ausgeführt wurden alle Vorbringungen der Verwaltung widerlegt, insbesondere zuletzt die angeblich von Gutachterseite empfohlene Schließung." Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie die angebenden Gründe nicht nachvollziehen können. Da Sie als Begründung nur Ihre Unfähigkeit anzugeben vermögen, die Gründe nachzuvollziehen – was freilich keine Begründung ist –, und offensichtlich nicht in der Lage sind, gegen meine Gründe ein einziges tatsächliches Argumente vorzubringen, bitte ich Sie, endlich meiner Anfrage nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 196938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196938/

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Staatsanwaltschaft Regensburg
Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael
Von
Staatsanwaltschaft Regensburg
Via
Briefpost
Betreff
Vorermittlungsverfahren wegen Auskunftsersuchen betreffend Pflegeheim St. Michael
Datum
18. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen