Erkenntnisse zur Verbrennung faserhaltiger Abfälle in den Anlagen der SWB

Der ehemalige technische Leiter U. Immel des Müllheizkraftwerks (MHKW) wurde im Rahmen einer Abschlussarbeit zu "Potentiale und Hemmnisse beim Recycling von Rotorblättern aus Windenergieanlagen" an der Universität Bremen interviewt.
Er führt dort aus, dass es im MHKW der swb Versuche zur Mitverbrennung von glas- und carbonfaserverstärkten Kunststoffen gegeben hat. Beteiligte Institutionen waren dabei die SWB, das Gewerbeamt und der TÜV.
Welche Erkenntnisse bzw. Informationen liegen Ihnen zu diesen Versuchen vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der ehem…
An Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkenntnisse zur Verbrennung faserhaltiger Abfälle in den Anlagen der SWB [#184664]
Datum
15. April 2020 20:03
An
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der ehemalige technische Leiter U. Immel des Müllheizkraftwerks (MHKW) wurde im Rahmen einer Abschlussarbeit zu "Potentiale und Hemmnisse beim Recycling von Rotorblättern aus Windenergieanlagen" an der Universität Bremen interviewt. Er führt dort aus, dass es im MHKW der swb Versuche zur Mitverbrennung von glas- und carbonfaserverstärkten Kunststoffen gegeben hat. Beteiligte Institutionen waren dabei die SWB, das Gewerbeamt und der TÜV. Welche Erkenntnisse bzw. Informationen liegen Ihnen zu diesen Versuchen vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184664 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in der 4 wöchige Versuchsbetrieb der Einblasfeuerung wurde durch die swb im Dezember 20…
Von
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Erkenntnisse zur Verbrennung faserhaltiger Abfälle in den Anlagen der SWB [#184664]
Datum
24. April 2020 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der 4 wöchige Versuchsbetrieb der Einblasfeuerung wurde durch die swb im Dezember 2014 bei uns im Hause nach §15 BImSchG angezeigt. Der Versuchsbetrieb verlief nicht erfolgreich. Das Vorhaben wurde von der swb aus diesem Grund nicht weiter verfolgt. Die Ergebnisse des Versuchsbetriebs liegen der Gewerbeaufsicht nicht vor. Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen