Erkennungskatalog "Linke"

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 02.06.2023 berichtete die Zeitung taz über einen ungewöhnlichen Vorgang: ein Hilfeersuchen des BKA an die Nordwestbahn (https://taz.de/Bundespolizei-sucht-nach-Linken-in-Zuegen/!5938252/).

In der darauf folgenden Anweisung an das Zugpersonal heißt es:

„Laut Bundespolizei sind linke Personen an folgenden Merkmalen bzw. Aussehen zu erkennen: Alternatives Auftreten bzw. Aussehen, evtl. mit Dreadlocks, links orientiert, besonders häufig auch Studenten, Personen, die der ‚Öko-Szene‘, ‚Grünen-Szene‘ oder Generation-Z zuzuordnen sind.“

Bitte übersenden Sie mir:

- Hausinterne Kommunikation, die den Dienstweg, der zur Erstellung und Versendung dieses rechtswidrigen Ersuchens an die Nordwestbahn führte, nachzeichnet, insbesondere eMails oder Umlaufdokumente
- sämtliche Kommunikation zwischen sämtlichen Stellen des BKA und der Nordwestbahn
- jedwede hausinterne Richtlinie zur Erkennung von Personen, die der linken Szene zuzuordnen sein sollen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 02.06.2023 berichtete die Zeitung taz über einen u…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Erkennungskatalog "Linke" [#280397]
Datum
3. Juni 2023 17:25
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 02.06.2023 berichtete die Zeitung taz über einen ungewöhnlichen Vorgang: ein Hilfeersuchen des BKA an die Nordwestbahn (https://taz.de/Bundespolizei-sucht-nach-Linken-in-Zuegen/!5938252/). In der darauf folgenden Anweisung an das Zugpersonal heißt es: „Laut Bundespolizei sind linke Personen an folgenden Merkmalen bzw. Aussehen zu erkennen: Alternatives Auftreten bzw. Aussehen, evtl. mit Dreadlocks, links orientiert, besonders häufig auch Studenten, Personen, die der ‚Öko-Szene‘, ‚Grünen-Szene‘ oder Generation-Z zuzuordnen sind.“ Bitte übersenden Sie mir: - Hausinterne Kommunikation, die den Dienstweg, der zur Erstellung und Versendung dieses rechtswidrigen Ersuchens an die Nordwestbahn führte, nachzeichnet, insbesondere eMails oder Umlaufdokumente - sämtliche Kommunikation zwischen sämtlichen Stellen des BKA und der Nordwestbahn - jedwede hausinterne Richtlinie zur Erkennung von Personen, die der linken Szene zuzuordnen sein sollen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Felix S. Schulz Anfragenr: 280397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280397/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Guten Tag, Ich habe mich verklickt und meinte BPOL, nicht BKA. Betrachten Sie die Anfrage bitte als hinfällig. …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
AW: Erkennungskatalog "Linke" [#280397]
Datum
3. Juni 2023 17:35
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe mich verklickt und meinte BPOL, nicht BKA. Betrachten Sie die Anfrage bitte als hinfällig. Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 280397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280397/