Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 UdSSR-Republiken anerkannt, siehe Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken (veröffentlicht in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 3, 9. Januar 1992, S. 18). Diese Erklärung hat folgende Forderung: "Verpflichtung zur Regelung aller Fragen im Zusammenhang mit Staatennachfolge".

Ich nehme an, dass diese Forderung umgesetzt wurde.

Mich interessiert diese Garantie der UdSSR: Der Staat UdSSR garantiert nach Art. 43 der UdSSR-Verfassung (Grundgesetz) von 1977 das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Zitat: "Die Bürger der UdSSR haben das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Dieses Recht wird durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates garantiert."

1. Wie wurde die Garantie der UdSSR zur Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates nach 1992 realisiert?
2. Wie läuft diese Realisierung für in Deutschland lebende Menschen, die Anspruch auf UdSSR-Rente haben, ab?
3. Welche deutschen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland helfen, falls Probleme bei der Realisierung des Rechtes auf UdSSR-Rente auftauchen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesrepublik Deutschland hat En…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken [#279027]
Datum
16. Mai 2023 11:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 UdSSR-Republiken anerkannt, siehe Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken (veröffentlicht in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 3, 9. Januar 1992, S. 18). Diese Erklärung hat folgende Forderung: "Verpflichtung zur Regelung aller Fragen im Zusammenhang mit Staatennachfolge". Ich nehme an, dass diese Forderung umgesetzt wurde. Mich interessiert diese Garantie der UdSSR: Der Staat UdSSR garantiert nach Art. 43 der UdSSR-Verfassung (Grundgesetz) von 1977 das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Zitat: "Die Bürger der UdSSR haben das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Dieses Recht wird durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates garantiert." 1. Wie wurde die Garantie der UdSSR zur Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates nach 1992 realisiert? 2. Wie läuft diese Realisierung für in Deutschland lebende Menschen, die Anspruch auf UdSSR-Rente haben, ab? 3. Welche deutschen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland helfen, falls Probleme bei der Realisierung des Rechtes auf UdSSR-Rente auftauchen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279027/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken [#279027]
Datum
16. Mai 2023 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Für Ihre Anfrage ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Ich empfehle, dass Sie sich direkt dorthin wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html . Mit freundlichen Grüßen