Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 UdSSR-Republiken anerkannt, siehe Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken (veröffentlicht in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 3, 9. Januar 1992, S. 18).

Der Staat UdSSR garantiert nach Art. 43 der UdSSR-Verfassung (Grundgesetz) von 1977 das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Zitat: "Die Bürger der UdSSR haben das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Dieses Recht wird durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates garantiert."

Auf Nachfragen beim Außenministerium der Russischen Föderation bezüglich der Pflicht der UdSSR auf materielle Versorgung im Alter nach der Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken kommt folgende Antwort:

1. Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken ist ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, nicht der Russischen Föderation.

2. Alle Fragen zum Dokument und zu allen Folgen, die dieses Dokument ausgelöst hat, sollen an Bundesrepublik Deutschland gestellt werden.

Ich brauche Information zur Pflicht der UdSSR auf materielle Versorgung im Alter nach der Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken.

1. Welche Stelle ist zuständig für die Pflicht der UdSSR auf materielle Versorgung im Alter gemäß Art. 43 der UdSSR-Verfassung (Grundgesetz) von 1977 nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991? An wenn sollen die Anträge auf UdSSR-Rente gestellt werden?

2. Welche Gerichte sind nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 für die UdSSR-Renten zuständig?

3. Wer ist für die Zahlung der UdSSR-Renten nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 zuständig?

4. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert die Nicht-Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihren Familienangehörigen nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991?

PS. Die Übernahme der Außenschulden der UdSSR von der Russischen Föderation nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 ist mir bekannt und ist nicht der Inhalt meiner Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesrepublik Deutschland hat En…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken [#272860]
Datum
12. März 2023 13:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 UdSSR-Republiken anerkannt, siehe Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken (veröffentlicht in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 3, 9. Januar 1992, S. 18). Der Staat UdSSR garantiert nach Art. 43 der UdSSR-Verfassung (Grundgesetz) von 1977 das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Zitat: "Die Bürger der UdSSR haben das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Dieses Recht wird durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates garantiert." Auf Nachfragen beim Außenministerium der Russischen Föderation bezüglich der Pflicht der UdSSR auf materielle Versorgung im Alter nach der Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken kommt folgende Antwort: 1. Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken ist ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, nicht der Russischen Föderation. 2. Alle Fragen zum Dokument und zu allen Folgen, die dieses Dokument ausgelöst hat, sollen an Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Ich brauche Information zur Pflicht der UdSSR auf materielle Versorgung im Alter nach der Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken. 1. Welche Stelle ist zuständig für die Pflicht der UdSSR auf materielle Versorgung im Alter gemäß Art. 43 der UdSSR-Verfassung (Grundgesetz) von 1977 nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991? An wenn sollen die Anträge auf UdSSR-Rente gestellt werden? 2. Welche Gerichte sind nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 für die UdSSR-Renten zuständig? 3. Wer ist für die Zahlung der UdSSR-Renten nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 zuständig? 4. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert die Nicht-Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihren Familienangehörigen nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991? PS. Die Übernahme der Außenschulden der UdSSR von der Russischen Föderation nach der Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 ist mir bekannt und ist nicht der Inhalt meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272860/
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
AW: Erklärung zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken [#272860]
Datum
13. März 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden kann. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, anhand derer Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen können. Mit freundlichen Grüßen