Erklärung des dt. Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer künstlerischen Recherche beschäftige ich mich mit den deutschen Schützenvereinen und bin im Zuge dessen auf die Erklärung Erklärung des Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe gestoßen. Ich hatte bereits verschiedene Ihrer Stellen auf gewöhnlichem Wege angefragt, aber keine Rückmeldung erhalten – weshalb ich mich nun auf diesem Wege mit Ihnen in Verbindung setze.

Ich möchte Sie gerne bitten, mir folgende Unterlagen zukommen zu lassen:
– die Protokolle der Kommissionssitzungen im Entscheidungsverfahren zur Erklärung des deutschen Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe
– die offizielle Erklärung des deutschen Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe

Namen können geschwärzt werden. Anderweitig sehe ich durch die Freigabe dieser Informationen keine behördlichen Interna gefährdet.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie gerne um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in im Rahmen einer künstlerischen Recherche beschäftige ich mich …
An Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erklärung des dt. Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe [#224658]
Datum
9. Juli 2021 13:20
An
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in im Rahmen einer künstlerischen Recherche beschäftige ich mich mit den deutschen Schützenvereinen und bin im Zuge dessen auf die Erklärung Erklärung des Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe gestoßen. Ich hatte bereits verschiedene Ihrer Stellen auf gewöhnlichem Wege angefragt, aber keine Rückmeldung erhalten – weshalb ich mich nun auf diesem Wege mit Ihnen in Verbindung setze. Ich möchte Sie gerne bitten, mir folgende Unterlagen zukommen zu lassen: – die Protokolle der Kommissionssitzungen im Entscheidungsverfahren zur Erklärung des deutschen Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe – die offizielle Erklärung des deutschen Sportschützenwesens zum immateriellen Kulturerbe Namen können geschwärzt werden. Anderweitig sehe ich durch die Freigabe dieser Informationen keine behördlichen Interna gefährdet. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie gerne um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224658/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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