Erklärung Frau Merkel vom 13.05.2020, Abwägung der Verhältnismäßigkeit Coronamaßnahmen, BMI Papier

Anfrage an: Bundeskanzleramt

in ihrer Stellungnahme vom 13.05.2020 betonte Frau Merkel, dass zur Evaluierung der Coronamaßnahmen eine fortlaufende Abwägung der Verhältnismäßigkeit stattgefunden hat und dass sie zu einem anderen Ergebnis gekommen sei, als die renomierten Verfasser des Papiers aus dem Bundesinnenministerium. Eine solche Abwägung und Ergebnisfindung kann nur auf Basis valider Daten erfolgen. Daher bitte ich darum sämtliche
Quellen
und Gutachten
mit jeweiliger Zuordnung des Evaluierungsdatums offen zu legen. Hierzu sind insbesondere Quellen offen zu legen, die die Auswirkungen von Kolateralschäden darlegen und die dazu führten, dass ihre Bewertung von der der renomierten Fachleute im BMI Papier evidenzbasiert abweicht. Das Papier der Leopoldina ist hierbei bekannt, ebenfalls das RKI als Quelle, wobei Sie gerne die konkreten Beziehungen der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter Zahlen belegen können.
Ich weise darauf hin, dass diese Angaben und deren Offenlegung von höchstem allgemeinen Interesse sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in ihrer Stellungna…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Erklärung Frau Merkel vom 13.05.2020, Abwägung der Verhältnismäßigkeit Coronamaßnahmen, BMI Papier [#186666]
Datum
13. Mai 2020 23:50
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in ihrer Stellungnahme vom 13.05.2020 betonte Frau Merkel, dass zur Evaluierung der Coronamaßnahmen eine fortlaufende Abwägung der Verhältnismäßigkeit stattgefunden hat und dass sie zu einem anderen Ergebnis gekommen sei, als die renomierten Verfasser des Papiers aus dem Bundesinnenministerium. Eine solche Abwägung und Ergebnisfindung kann nur auf Basis valider Daten erfolgen. Daher bitte ich darum sämtliche Quellen und Gutachten mit jeweiliger Zuordnung des Evaluierungsdatums offen zu legen. Hierzu sind insbesondere Quellen offen zu legen, die die Auswirkungen von Kolateralschäden darlegen und die dazu führten, dass ihre Bewertung von der der renomierten Fachleute im BMI Papier evidenzbasiert abweicht. Das Papier der Leopoldina ist hierbei bekannt, ebenfalls das RKI als Quelle, wobei Sie gerne die konkreten Beziehungen der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter Zahlen belegen können. Ich weise darauf hin, dass diese Angaben und deren Offenlegung von höchstem allgemeinen Interesse sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186666 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erklärung Frau Merkel vom 13.05.2020, Abwägung d…
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Betreff
AW: Erklärung Frau Merkel vom 13.05.2020, Abwägung der Verhältnismäßigkeit Coronamaßnahmen, BMI Papier [#186666]
Datum
16. Juni 2020 08:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erklärung Frau Merkel vom 13.05.2020, Abwägung der Verhältnismäßigkeit Coronamaßnahmen, BMI Papier“ vom 13.05.2020 (#186666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186666/