Erlass bzgl. der Tätigkeit von Bürgermeistern oder Landräten in Beiräten von RWE bzw. Innogy
den Erlass, den "Erlass-Entwurf" und das "Schreiben des Innenministeriums an die Bezirksregierungen vom 01.02.2016" über die RP Online am 10.02.2016 berichtet hat:
Zitat RP Online: "Konkret bestimmt der Erlass, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem "Hauptamt" gehört. So steht es in einem Schreiben Jägers an die Bezirksregierungen vom 1. Februar mit dem Betreff "Abführungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns". Demnach haben die Spitzenbeamten ihre gut bezahlten Mandate bei RWE nur wegen ihrer "Amtsstellung" und nicht etwa wegen ihrer Persönlichkeit erhalten. Daher müssen sie ihre Vergütung vollständig an Stadt oder Kreis abführen."
Vielen Dank!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. Januar 2017
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4. Februar 2017
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