Erlass bzgl. der Tätigkeit von Bürgermeistern oder Landräten in Beiräten von RWE bzw. Innogy

den Erlass, den "Erlass-Entwurf" und das "Schreiben des Innenministeriums an die Bezirksregierungen vom 01.02.2016" über die RP Online am 10.02.2016 berichtet hat:

http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-innenminister-ralf-jaeger-politiker-muessen-rwe-tantieme-abgeben-aid-1.5757387

Zitat RP Online: "Konkret bestimmt der Erlass, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem "Hauptamt" gehört. So steht es in einem Schreiben Jägers an die Bezirksregierungen vom 1. Februar mit dem Betreff "Abführungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns". Demnach haben die Spitzenbeamten ihre gut bezahlten Mandate bei RWE nur wegen ihrer "Amtsstellung" und nicht etwa wegen ihrer Persönlichkeit erhalten. Daher müssen sie ihre Vergütung vollständig an Stadt oder Kreis abführen."

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass bzgl. der Tätigkeit von Bürgermeistern oder Landräten in Beiräten von RWE bzw. Innogy [#19723]
Datum
3. Januar 2017 10:04
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Erlass, den "Erlass-Entwurf" und das "Schreiben des Innenministeriums an die Bezirksregierungen vom 01.02.2016" über die RP Online am 10.02.2016 berichtet hat: http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-innenminister-ralf-jaeger-politiker-muessen-rwe-tantieme-abgeben-aid-1.5757387 Zitat RP Online: "Konkret bestimmt der Erlass, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem "Hauptamt" gehört. So steht es in einem Schreiben Jägers an die Bezirksregierungen vom 1. Februar mit dem Betreff "Abführungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns". Demnach haben die Spitzenbeamten ihre gut bezahlten Mandate bei RWE nur wegen ihrer "Amtsstellung" und nicht etwa wegen ihrer Persönlichkeit erhalten. Daher müssen sie ihre Vergütung vollständig an Stadt oder Kreis abführen." Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.01.2017. In der Anlage beigefügt übersende i…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erlass bzgl. der Tätigkeit von Bürgermeistern oder Landräten in Beiräten von RWE bzw. Innogy [#19723]
Datum
10. Januar 2017 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.01.2017. In der Anlage beigefügt übersende ich Ihnen meinen Erlass vom 25.08.2016. Gemäß § 7 Abs. 1 IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen zum Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses. Aus diesem Grunde kann ich Ihnen den Entwurf des Erlasses bzw. das von Ihnen genannte Schreiben vom 01.02.2016 nicht zukommen lassen. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen