Erlass des Landeswahlleiters zu Postdiensten

der ehemals auf wahlen.hessen.de veröffentlichte Erlass zu Postdienstleistungen vom 18. März 2019, mit dem Inhalt der zentralen Abrechnung über den Landeswahlleiter für den Versand der Wahlunterlagen zur Europawahl 2019.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der ehemals a…
An Der Landeswahlleiter für Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass des Landeswahlleiters zu Postdiensten [#264789]
Datum
5. Dezember 2022 22:52
An
Der Landeswahlleiter für Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der ehemals auf wahlen.hessen.de veröffentlichte Erlass zu Postdienstleistungen vom 18. März 2019, mit dem Inhalt der zentralen Abrechnung über den Landeswahlleiter für den Versand der Wahlunterlagen zur Europawahl 2019.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264789/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landeswahlleiter für Hessen
II 6-01a01.23-04-22/035 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 05.12.2022 haben Sie nach § 80 A…
Von
Der Landeswahlleiter für Hessen
Betreff
AW: Erlass des Landeswahlleiters zu Postdiensten [#264789]
Datum
9. Dezember 2022 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-22/035 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 05.12.2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen den ehemals auf "wahlen.hessen.de" veröffentlichten Erlass zu Postdienstleistungen vom 18.03.2019, der die zentrale Abrechnung über den Landeswahlleiter für den Versand der Wahlunterlagen zur Europawahl 2019 betrifft, zu senden. Der von Ihnen gewünschte Erlass vom 18.03.2022 ist dieser E-Mail als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen