Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")

Anfrage an: Bundesarchiv

Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833).

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Erlass des Mi…
An Bundesarchiv Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#234311]
Datum
1. Dezember 2021 20:52
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833). Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 234311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234311/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesarchiv
GrB - GZ: B 6: 2020/0002#0480#0001- Ihre Anfrage betr. den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozi…
Von
Bundesarchiv
Betreff
GrB - GZ: B 6: 2020/0002#0480#0001- Ihre Anfrage betr. den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 ("China-Erlass")
Datum
6. Januar 2022 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesarchiv B 6 -2020/0002#0480#0001 (Bitte bei Rückantwort stets das Geschäftszeichen angeben) Sehr geehrter Herr Beier, im Anhang finden Sie mein Antwortschreiben des heutigen Tages. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: GrB - GZ: B 6: 2020/0002#0480#0001- Ihre Anfrage betr. den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und …
An Bundesarchiv Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: GrB - GZ: B 6: 2020/0002#0480#0001- Ihre Anfrage betr. den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 ("China-Erlass") [#234311]
Datum
18. Januar 2022 19:39
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.01.2022. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 234311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234311/

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Bundesarchiv
Automatische Eingangsbestätigung * * * * * * * * * * * ACHTUNG: Bis a…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
18. Januar 2022 19:39
Status
Anfrage abgeschlossen
* * * * * * * * * * * ACHTUNG: Bis auf Weiteres ist die Benutzung des Lesesaals in Koblenz nur nach BESTÄTIGTER schriftlicher Voranmeldung möglich. Als Maßnahme zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie stehen nur einige wenige Arbeitsplätze zur Verfügung. * * * * * * * * * * * * Ab Jahresbeginn 2021 können Sie über ein elektronisches Buchungssystem Lesesaalplätze in der Dienststelle Koblenz reservieren und nicht benötigte Termine stornieren. Freie Termine werden in der entsprechenden Kalenderansicht im Fettdruck angezeigt. Stornierte Termine werden systemseitig freigegeben und können erneut gebucht werden. Zum elektronischen Buchungssystem gelangen Sie ab Jahresbeginn 2021 über die Website des Bundesarchivs: https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Benutzen/Archivbesuch-vor-Ort/archivbesuch-vor-ort.html *** *** *** *** *** *** *** *** *** Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Abteilung Bundesrepublik Deutschland im Bundesarchiv in Koblenz, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte beachten Sie, dass das Bundesarchiv täglich eine große Anzahl von Anfragen erhält. Die Bearbeitung Ihres Schreibens kann daher bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bei Aktenbestellungen bitten wir Sie, einen Vorlauf von fünf Werktagen einzuplanen, damit eine rechtzeitige Bereitstellung gesichert ist. Bei Anfragen benennen Sie möglichst immer auch ausdrücklich Ihr Thema, den Benutzungszweck und - sofern bereits bekannt - Ihr Aktenzeichen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung ab, Sie werden nach Abschluss der Recherche unmittelbar benachrichtigt. Freundliche Grüße