Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")

Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833).

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#234312]
Datum
1. Dezember 2021 20:53
An
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833). Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 234312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234312/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Sehr geehrte*r Absender*in, wir bedanken uns für Ihre Email und bestätigen hiermit den Posteingang. Wir sind um e…
Von
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Betreff
AW: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#234312]
Datum
2. Dezember 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte*r Absender*in, wir bedanken uns für Ihre Email und bestätigen hiermit den Posteingang. Wir sind um eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht. Die Beantwortung von Anfragen zu Archivgut kann bis zu vier Wochen dauern. Wir kommen unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. Nähere und aktuelle Informationen zur Nutzung von Archivgut und zu unserem Service finden Sie hier: https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw und auf den Folgeseiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 26.04.1994 / Unser Zeichen: 2021-0016076 Sehr …
Von
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Betreff
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 26.04.1994 / Unser Zeichen: 2021-0016076
Datum
14. Dezember 2021 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, der von Ihnen gesuchte Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") liegt hier leider nicht vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Erlass sich in den Verfahrensakten des VG Arnsberg befindet und diese vom Landesarchiv übernommen wurden. Zu diesem Zweck leite ich Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung Westfalen in Münster weiter. Sie erhalten von dort Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Ihre Anfrage an die Abteilung Rheinland Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen Unser Zeichen: W3-2021-0016988 Sehr …
Von
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Betreff
Ihre Anfrage an die Abteilung Rheinland
Datum
6. Januar 2022 09:04
Status
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen Unser Zeichen: W3-2021-0016988 Sehr geehrter Herr Beier, leider konnte ich in den Findmitteln zu den hier vorhandenen Beständen keinen Hinweis auf die Akte des von Ihnen genannten Verfahrens beim Verwaltungsgericht Arnsberg finden. Da die Aufbewahrungsfrist der Vefahrensakte vermutlich bereits abgelaufen ist, wird die Akte beim Verwaltungsgericht ebenfalls nicht mehr vorhanden sein. Um dies jedoch zu verifiezieren, empfehle ich Ihnen sich direkt an das Verwaltungsgericht zu wenden: Verwaltungsgericht Arnsberg Jägerstraße 1 59821 Arnsberg <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: Ihre Anfrage an die Abteilung Rheinland [#234312] Ihr Zeichen: W3-2021-0016988 Sehr << Anrede >>…
An Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Abteilung Rheinland [#234312]
Datum
18. Januar 2022 19:42
An
Landesarchiv NRW Zentrale Dienste Fachbereich Grundsätze
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: W3-2021-0016988 Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Mitteilung. Leider verweigert das Verwaltungsgericht die Auskunft (vgl. https://fragdenstaat.de/a/206811 bzw. https://fragdenstaat.de/a/233548). Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 234312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234312/