Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass")

Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833).

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Erlass des Mi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#234315]
Datum
1. Dezember 2021 20:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass"), wie zitiert vom VG Arnsberg, Urteil vom 24.01.2003 - 3 K 2/01 (openJur 2011, 24833). Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt selbst leider nicht (mehr) über die o.g. Information.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 234315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234315/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V27 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. Deze…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#234315]
Datum
3. Dezember 2021 16:33
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V27 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. Dezember 2021 Sehr geehrter Herr Beier, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 1. Dezember 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V27 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V27 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. Deze…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1994 - V B 3 -0400.3.4.42 ("China-Erlass") [#234315]
Datum
23. Dezember 2021 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V27 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. Dezember 2021 Sehr geehrter Herr Beier, zu Ihrer Anfrage vom 1. Dezember 2021 teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium der Verteidigung in Bezug auf den antragsgegenständlichen Erlass keine Zuständigkeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat. Da es sich um einen Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an die dort zuständigen Behörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen