Erlass über vorzeitige Beendigung der schulische Ausbildung (insbesondere der zur staatl. anerk. Erzieherin)

den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums auf vorzeitige Beendigung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin. Demnach solle die Ausbildung bereits zum 1.6. beendet sein und alle Absolventen ab dem 1.6. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

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  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
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Marie Hopmann
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Erlass des…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Marie Hopmann
Betreff
Erlass über vorzeitige Beendigung der schulische Ausbildung (insbesondere der zur staatl. anerk. Erzieherin) [#185983]
Datum
4. Mai 2020 22:20
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums auf vorzeitige Beendigung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin. Demnach solle die Ausbildung bereits zum 1.6. beendet sein und alle Absolventen ab dem 1.6. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marie Hopmann Anfragenr: 185983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185983 Postanschrift Marie Hopmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marie Hopmann

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Übersendung Erlass Sehr geehrte Frau Hopmann, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 04.05.2020 übersende ich anliegen…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Übersendung Erlass
Datum
14. Mai 2020 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hopmann, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 04.05.2020 übersende ich anliegend den Erlass "Prüfungen in Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen im laufenden Schuljahr mit Ausnahme des Zentralabiturs sowie Praktika im Zusammenhang mit COVID-19 (Corona-Virus)" des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17.04.2020 nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen