Erlass/Weisung zu Handgeld

aktuellen Erlass/interne Weisung zum Handgeld, welcher aktuell für die Ausländerbehörden gilt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuellen Erl…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Erlass/Weisung zu Handgeld [#251294]
Datum
13. Juni 2022 13:39
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuellen Erlass/interne Weisung zum Handgeld, welcher aktuell für die Ausländerbehörden gilt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 251294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251294/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-22/020 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 13. Juni 2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Erlass/Weisung zu Handgeld [#251294]
Datum
26. Juli 2022 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
erlass02-02-2016.pdf
135,1 KB
II 6-01a01.23-04-22/020 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 13. Juni 2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen alle aktuellen Erlasse bzw. internen Weisungen zum Handgeld, die für die Ausländerbehörden gelten, zu senden. Die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass ein Erlass zur Auszahlung von Handgeld bei Rückführungsmaßnahmen, der sich an die Ausländerdezernate der hessischen Regierungspräsidien richtet, bis heute Anwendung findet. Der Erlass vom 2. Februar 2016 ist als Anlage beigefügt. Die Auszahlung von Handgeld bei Abschiebungsmaßnahmen ist eine freiwillige Leistung des Landes, die nicht automatisiert erfolgt, sondern auf Anfrage und nach Glaubhaftmachung der finanziellen Mittellosigkeit durch die/den Betroffene/n. Das im Erlass geregelte Verfahren der Auszahlung hat sich inzwischen dahingehend geändert, dass mit Einführung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AAZustVO) im Jahr 2018 eine Alleinzuständigkeit für Rückführungsmaßnahmen bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien geschaffen wurde; eine Auszahlung von Handgeld durch die kommunalen Ausländerbehörden findet seither nicht mehr statt. Darüber hinaus erfolgt kein Abrechnungsverfahren mehr mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Die Kosten werden durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium getragen. Mit freundlichen Grüßen