Erlass zu Geschwindigkeitskontrollen ohne Ankündigung

Den Erlass des Innenministers, nach dem künftig die Standorte mobiler Geschwindigkeitskontrollen der Polizei nicht mehr vorab veröffentlicht werden sollen.

Hintergrund:
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/koeln/c-nachrichten/tempo-kontrollen-ohne-vorwarnung_a304358

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Peter Fricke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Fricke
Betreff
Erlass zu Geschwindigkeitskontrollen ohne Ankündigung [#300354]
Datum
17. Februar 2024 00:26
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Innenministers, nach dem künftig die Standorte mobiler Geschwindigkeitskontrollen der Polizei nicht mehr vorab veröffentlicht werden sollen. Hintergrund: https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/koeln/c-nachrichten/tempo-kontrollen-ohne-vorwarnung_a304358
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 300354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300354/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Fricke, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Anbei erhalten…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Erlass zu Geschwindigkeitskontrollen ohne Ankündigung [#300354]
Datum
5. März 2024 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fricke, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Anbei erhalten Sie wie gewünscht den Erlass zur Fachstrategie Verkehr der Polizei NRW nebst Anlagen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Polizei NRW https://polizei.nrw/artikel/neue-fachstrategie-verkehr-gleiches-ziel-neuer-weg-leben Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
Guten Tag, vielen Dank für den Erlass. Leider fehlen die beiden Anlagen. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: Erlass zu Geschwindigkeitskontrollen ohne Ankündigung [#300354]
Datum
6. März 2024 19:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den Erlass. Leider fehlen die beiden Anlagen. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 300354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300354/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Fricke, die Fachstrategie war bei der angegebenen Internetadresse zu finden. Gerne füge ich S…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Erlass zu Geschwindigkeitskontrollen ohne Ankündigung [#300354]
Datum
7. März 2024 07:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
erl-fachstrategieverkehr.pdf
24,6 KB
Sehr geehrter Herr Fricke, die Fachstrategie war bei der angegebenen Internetadresse zu finden. Gerne füge ich Sie jedoch per Mail bei. Mit freundlichen Grüßen