Erlass zu Obduktionen bei Todesfällen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir mit, ob es im Jahr 2021 einen Erlass von einer übergeordneten Behörde gab, in dem Sie angewiesen wurden durch ihre Amtsärzt/innen bei Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung eine Obduktion vorzunehmen.

1. Wenn es einen solchen Erlass gab (vermutlich im 1. Quartal 2021), bitte ich um eine digitale Kopie des vollständigen Erlasses.

2. Sollte 1 zutreffen teilen Sie mir mit, ob der Erlass noch gültig ist oder zurück genommen/geändert wurde. Auch hier bitte ich um eine digitale Kopie der entsprechenden Anweisung.

3. Unabhängig von eine Erlass, wie viele Obduktionen wurden im Zusammenhang mit dem Thema COVID-19/ COVID-19 Impfung vorgenommen? Bitte übermitteln Sie die Daten aufgeschlüsselt nach Sterbedatum/Obduktionsdatum/Alter/Geschlecht/Geimpft/Ungeimpft möglichst im Rohdatenformat (csv/xml). Alternativ als pdf.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Pepe Menta
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, ob es im Jahr 2021 einen Erlass von einer ü…
An Kreisausschuss Limburg-Weilburg - Gesundheitsamt Details
Von
Pepe Menta
Betreff
Erlass zu Obduktionen bei Todesfällen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung [#269104]
Datum
30. Januar 2023 20:17
An
Kreisausschuss Limburg-Weilburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, ob es im Jahr 2021 einen Erlass von einer übergeordneten Behörde gab, in dem Sie angewiesen wurden durch ihre Amtsärzt/innen bei Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung eine Obduktion vorzunehmen. 1. Wenn es einen solchen Erlass gab (vermutlich im 1. Quartal 2021), bitte ich um eine digitale Kopie des vollständigen Erlasses. 2. Sollte 1 zutreffen teilen Sie mir mit, ob der Erlass noch gültig ist oder zurück genommen/geändert wurde. Auch hier bitte ich um eine digitale Kopie der entsprechenden Anweisung. 3. Unabhängig von eine Erlass, wie viele Obduktionen wurden im Zusammenhang mit dem Thema COVID-19/ COVID-19 Impfung vorgenommen? Bitte übermitteln Sie die Daten aufgeschlüsselt nach Sterbedatum/Obduktionsdatum/Alter/Geschlecht/Geimpft/Ungeimpft möglichst im Rohdatenformat (csv/xml). Alternativ als pdf. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Pepe Menta Anfragenr: 269104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269104/

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Pepe Menta
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zu Obduktionen bei Todesfällen im Zusammenhang mit einer CO…
An Kreisausschuss Limburg-Weilburg - Gesundheitsamt Details
Von
Pepe Menta
Betreff
AW: Erlass zu Obduktionen bei Todesfällen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung [#269104]
Datum
4. März 2023 03:16
An
Kreisausschuss Limburg-Weilburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zu Obduktionen bei Todesfällen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung“ vom 30.01.2023 (#269104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Pepe Menta