Erlass zu Ukraine-Flaggen vor Behörden

Den in dem Pressebericht "NRW begrüßt Ukraine-Flaggen vor Behörden" der Westdeutschen Zeitung (https://www.wz.de/nrw/neuer-erlass-nrw-begruesst-ukraine-flaggen-vor-behoerden_aid-66953547) genannten Erlass, in dem darüber informiert wird, dass die Regierung das Hissen der ukrainischen Flagge vor sämtlichen Behörden im Land ausdrücklich begrüßt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass zu Ukraine-Flaggen vor Behörden [#245644]
Datum
6. April 2022 03:59
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den in dem Pressebericht "NRW begrüßt Ukraine-Flaggen vor Behörden" der Westdeutschen Zeitung (https://www.wz.de/nrw/neuer-erlass-nrw-begruesst-ukraine-flaggen-vor-behoerden_aid-66953547) genannten Erlass, in dem darüber informiert wird, dass die Regierung das Hissen der ukrainischen Flagge vor sämtlichen Behörden im Land ausdrücklich begrüßt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 04.04.2022 (Anfragenummer 245490 FragDenStaat) fragen Sie nach der R…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW: Beflaggung von öffentlichen Gebäuden in NRW / Erlass zu Ukraine-Flaggen vor Behörden
Datum
6. April 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 04.04.2022 (Anfragenummer 245490 FragDenStaat) fragen Sie nach der Rechtsgrundlage der Beflaggung von öffentlichen Gebäuden in NRW mit der Landesflagge der Ukraine. Mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.04.2022 (Anfragenummer 245644 FragDenStaat) präzisieren Sie Ihre Anfrage 245490 und bitten um Übersendung des Erlasses zur Beflaggung von Dienstgebäuden mit Bezug zur Landesflagge der Ukraine. Gerne komme ich Ihrem Antrag nach und übersende Ihnen den Erlass des Ministerium des Innern vom 08.03.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und die Übersendung des Erlasses. Mit freundlic…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW: Beflaggung von öffentlichen Gebäuden in NRW / Erlass zu Ukraine-Flaggen vor Behörden [#245644]
Datum
6. April 2022 16:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und die Übersendung des Erlasses. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245644/