Erlasse o.ä. zu den Themen Bewohnerbeirat, Bewohnerfürsprecher und Bewohnerversammlung

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das schleswig-holsteinische Landesrecht regelt in § 16 Selbstbestimmungsstärkungsgsetz die Wahl eines Bewohnerbeirats bzw. die Bestellung eines Bewohnerfürsprechers oder einer Bewohnerfürsprecherin. Die SbStG-Durchführungsverordnung trifft dazu im Abschnitt IV weitere Regelungen, dort ist in § 29 auch eine Bewohnerversammlung vorgesehen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

sämtliche aktuell gültigen:
- Erlasse, Verwaltungsvorschriften oder sonstige ermessenslenkende und ermessenskonkretisierende Vorgaben
- ggf. ergangene fachaufsichtliche Weisungen
die die Themen Bewohnerbeirat, Bewohnerfürsprecher oder Bewohnerversammlung oder die genannten Rechtsvorschriften betreffen.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich bitte um einen Hinweis, falls nach Ihrer Kenntnis die angefragten Unterlagen im Wesentlichen bei anderen/nachgeordneten Behörden vorliegen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> das schleswig-holsteinische Landesrecht regelt i…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Jens Müller
Betreff
Erlasse o.ä. zu den Themen Bewohnerbeirat, Bewohnerfürsprecher und Bewohnerversammlung [#195368]
Datum
16. August 2020 16:41
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> das schleswig-holsteinische Landesrecht regelt in § 16 Selbstbestimmungsstärkungsgsetz die Wahl eines Bewohnerbeirats bzw. die Bestellung eines Bewohnerfürsprechers oder einer Bewohnerfürsprecherin. Die SbStG-Durchführungsverordnung trifft dazu im Abschnitt IV weitere Regelungen, dort ist in § 29 auch eine Bewohnerversammlung vorgesehen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche aktuell gültigen: - Erlasse, Verwaltungsvorschriften oder sonstige ermessenslenkende und ermessenskonkretisierende Vorgaben - ggf. ergangene fachaufsichtliche Weisungen die die Themen Bewohnerbeirat, Bewohnerfürsprecher oder Bewohnerversammlung oder die genannten Rechtsvorschriften betreffen. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich bitte um einen Hinweis, falls nach Ihrer Kenntnis die angefragten Unterlagen im Wesentlichen bei anderen/nachgeordneten Behörden vorliegen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 195368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195368/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Mail. Neben den Ihnen bereits bekannten Regelungen im Selbstbesti…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Erlasse o.ä. zu den Themen Bewohnerbeirat, Bewohnerfürsprecher und Bewohnerversammlung [#195368]
Datum
25. August 2020 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Mail. Neben den Ihnen bereits bekannten Regelungen im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) und den Regelungen im Abschnitt IV "Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner" der Durchführungsversordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG-DVO) wurden keine Regelungen getroffen, auch diesbezügliche fachaufsichtliche Weisungen sind bisher nicht ergangen. Zu Ihrer Information füge ich als Anlage den "Leitfaden Mitwirken und Mitbestimmen im Bewohnerbeirat" bei, der die Arbeit der Bewohnerbeiräte in Schleswig-Holstein unterstützen soll. Sie finden dort auch Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung e.V., deren ehrenamtliche Mitglieder die Bewohnerbeiräte vor Ort in den Einrichtungen unterstützen. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an! Mit freundlichen Grüßen