Erlasse und weitere Dokumente zum Thema Videoüberwachung

Alle Erlasse, Handreichungen oder Ähnliches von 2018 bis heute, welche zum Thema Videoüberwachung an eine oder mehrere Polizeibehörden gesendet wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse und weitere Dokumente zum Thema Videoüberwachung [#268086]
Datum
18. Januar 2023 17:03
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Handreichungen oder Ähnliches von 2018 bis heute, welche zum Thema Videoüberwachung an eine oder mehrere Polizeibehörden gesendet wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268086/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Erlasse und weitere Dokumente zum Thema Videoüberwachung [#268086]
Datum
14. Februar 2023 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 18.01.2023. Leider dauert die Bearbeitung noch an. Sobald mir die Informationen aus dem Fachbereich vorliegen, komme ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 18.01.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Erlasse und weitere Dokumente zum Thema Videoüberwachung [#268086]
Datum
2. März 2023 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 18.01.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG - NRW) gestellt, in dem Sie nach „Erlassen, Handreichungen oder Ähnliches zum Thema Videoüberwachung an eine oder mehrere Polizeibehörden „ gebeten haben. Ich bitte die Verzögerung, über die ich Sie mit Mail vom 14.02.2023 informiert habe, zu entschuldigen,. Anbei übersende ich die im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Dokumente, die unter die Anfrage fallen. In den Dokumenten wurden personenbezogene Daten von Beschäftigten geschwärzt. Zudem wurden Schwärzungen im Hinblick auf § 6 Buchstabe a IFG NRW vorgenommen. Im Erlass vom 8.5.2019 (Grundsatzerlass Videobeobachtung)(Hinweis: Folgeseiten des Erlasses enthalten das Datum 09.04.2023): Ziffer 4 des Erlasses regelt die Grundsätze der polizeilichen Videobeobachtung gemäß § 15a PolG NRW im Hinblick auf die Anzahl der erforderlichen einzurichtenden Videobeobachtungsplätze. Dabei werden Ausführungen sowohl zur räumlich- organisatorischen als auch technischen Anbindung an das polizeiliche Einsatzleitsystem und polizeilichen Kommunikationssystem getroffen. Durch die Bekanntgabe dieser Informationen sind unmittelbare Rückschlüsse auf den konkreten taktischen Einsatz der Videobeobachtung sowie der damit in Verbindung stehenden operativen Interventionsmaßnahmen möglich. Darüber hinaus finden sich in der benannten Ziffer grundsätzliche Ausführungen zur Besetzung der Videobeobachtungsplätze. Die Kenntnis über das abzuleitende taktische Vorgehen der Polizei im Hinblick auf Beobachtung, Kräftekoordination und Zugriff lässt dabei Rückschlüsse auf das Entdeckungsrisiko zu. Die Bekanntgabe dieser Information ist geeignet, einen Verlust des polizeilichen Informationsvorteils gegenüber der Öffentlichkeit herbeizuführen. Der Verlust des Informationsvorteils erschwert die Gefahrenabwehr sowie die Kriminalitätsbekämpfung und beeinträchtigt die Tätigkeit der Polizei in erheblichem Maße. Die entsprechendes gilt für die Schwärzungen in den anderen Ziffern. Dem Erlass vom 15.06.2022 war ein Beschluss des OVG in Sachen Videobeobachtung beigefügt. Dieser Beschluss (Az. 5 B 1289/21) Diesen Beschluss finden Sie unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/5_B_1289_21_Beschluss_20220516.html, bzw. habe ich als Anlage beigefügt. Der IFG - Antrag erfolgt kostenfrei. In der Hoffnung Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen