Erlasse zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, isb. der § 16 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 IfSG im März 2020

alle Erlasse des Ministeriums an die Kommunen und nachgeordneten Behörden zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, isb. der § 16 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 IfSG im März 2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Johannes Gallon
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: al…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Gallon
Betreff
Erlasse zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, isb. der § 16 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 IfSG im März 2020 [#266945]
Datum
4. Januar 2023 10:16
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Erlasse des Ministeriums an die Kommunen und nachgeordneten Behörden zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, isb. der § 16 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 IfSG im März 2020
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Gallon Anfragenr: 266945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266945/ Postanschrift Johannes Gallon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Gallon

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Gallon, bitte beachten Sie die anliegende Bescheidung Ihres IFG-Antrags sowie den dazugehörig…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Erlasse zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, isb. der § 16 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 IfSG im März 2020 [#266945]
Datum
6. März 2023 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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997 Bytes


Sehr geehrter Herr Gallon, bitte beachten Sie die anliegende Bescheidung Ihres IFG-Antrags sowie den dazugehörigen Anhang. Mit freundlichen Grüßen