Erlasse zur Zuständigkeitsübertragung Versammlungsrecht Polizeipräsidium Aachen

- den Erlass Ihres Hauses vom 29.07.2016, mit dem die Zuständigkeit für Einsätze, die im Zusammenhang mit Versammlungen rund um das Rheinische Braunkohlerevier erfolgen, für die Gebiete der Kreispolizeibehörden Düren und Rhein-Erft-Kreis an das Polizeipräsidium Aachen übertragen wird

- den Erlass Ihres Hauses vom 29.07.2021, mit dem die o.g. Zuständigkeitsübertragung zeitlich verlängert und auf die Bezirke der Kreispolizeibehörden Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss und Mönchengladbach erweitert wurde

- den Erlass Ihres Hauses vom 28.07.2022, mit dem die o.g. Zuständigkeitsübertragung erneut zeitlich verlängert wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse zur Zuständigkeitsübertragung Versammlungsrecht Polizeipräsidium Aachen [#269071]
Datum
30. Januar 2023 12:22
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Erlass Ihres Hauses vom 29.07.2016, mit dem die Zuständigkeit für Einsätze, die im Zusammenhang mit Versammlungen rund um das Rheinische Braunkohlerevier erfolgen, für die Gebiete der Kreispolizeibehörden Düren und Rhein-Erft-Kreis an das Polizeipräsidium Aachen übertragen wird - den Erlass Ihres Hauses vom 29.07.2021, mit dem die o.g. Zuständigkeitsübertragung zeitlich verlängert und auf die Bezirke der Kreispolizeibehörden Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss und Mönchengladbach erweitert wurde - den Erlass Ihres Hauses vom 28.07.2022, mit dem die o.g. Zuständigkeitsübertragung erneut zeitlich verlängert wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erlasse zur Zuständigkeitsübertragung Versammlungsrecht Polizeipräsidium Aachen“ [#269071]
Datum
9. März 2023 13:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/269071/ Ich bin der Meinung, dass die Anfrage zu Unrecht abgelehnt wurde. Der Verweis auf die Einstufung als Verschlusssache als solche ist nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ablehnung einer Anfrage nicht ausreichend (BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - Az. 7 C 21.08). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 269071.pdf - 2023-02-17_1-bild-113a_1.jpg - 2023-02-17_1-bild-113a_2.jpg - 2023-02-17_1-bild-113a.jpg - 2023-02-17_1-bild-114_1.jpg - 2023-02-17_1-bild-114_2.jpg - 2023-02-17_1-bild-114.jpg - 2023-02-17_1-bild-115_1.jpg - 2023-02-17_1-bild-115_2.jpg - 2023-02-17_1-bild-115.jpg - 2023-02-17_1-bild-116_1.jpg - 2023-02-17_1-bild-116_2.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2023-02-17_1-bild-116.jpg - 2023-02-17_1-bild-117_1.jpg - 2023-02-17_1-bild-117_2.jpg - 2023-02-17_1-bild-117.jpg - 2023-02-17_1-bild-118_1.jpg - 2023-02-17_1-bild-118_2.jpg - 2023-02-17_1-bild-118.jpg - 2023-02-17_1-bild.jpg - 2023-02-17_1-ifg-im-nrw-22022023.pdf Anfragenr: 269071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269071/
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
10,1 MB

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5- 1804/23 Informationszugang zu Erlassen zur Zuständigkeitsübertragung Versammlungsrecht Polizeipräsidi…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5- 1804/23 Informationszugang zu Erlassen zur Zuständigkeitsübertragung Versammlungsrecht Polizeipräsidium Aachen #269071
Datum
11. April 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5- 1804/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 30.01.2023 des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> auf Informationszugang zu Erlassen zur Zuständigkeitsübertragung Versammlungsrecht Polizeipräsidium Aachen #269071 Sehr << Antragsteller:in >> das Innenministerium NRW teilte mir mit, dass Sie die beantragten Informationen erhalten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch mein Tätigwerden weiterhelfen und schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen