Erlasse/Richtlinien für die Weitergabe von Verlaufsberichten an Geheimdienste

Anfrage an: Polizei Berlin

Alle Erlasse, Richtlinien, Verfahrens- und/oder Dienstanweisungen Ihrer Behörde, die die Weitergabe von Verlaufsberichten oder sonstigen polizeilichen Informationssammlungen im Rahmen von Versammlungen (Art. 8 GG) an Geheimdienste ("Verfassungsschutz", BND, MAD) regeln.

Ergänzend wird auf die Presseberichterstattung zu ähnlichen Rechtsfragen in Niedersachsen hingewiesen: http://www.taz.de/!136269/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Mai 2014
  • Frist
    3. Juni 2014
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse/Richtlinien für die Weitergabe von Verlaufsberichten an Geheimdienste [#6349]
Datum
1. Mai 2014 12:19
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Richtlinien, Verfahrens- und/oder Dienstanweisungen Ihrer Behörde, die die Weitergabe von Verlaufsberichten oder sonstigen polizeilichen Informationssammlungen im Rahmen von Versammlungen (Art. 8 GG) an Geheimdienste ("Verfassungsschutz", BND, MAD) regeln. Ergänzend wird auf die Presseberichterstattung zu ähnlichen Rechtsfragen in Niedersachsen hingewiesen: http://www.taz.de/!136269/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Angeblich bestehen keine Vorschriften für die Weitergabe.
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Erlasse/Richtlinien für die Weitergabe von Verlaufsberichten an Geheimdienste
Datum
15. Mai 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Angeblich bestehen keine Vorschriften für die Weitergabe.

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Polizei Berlin
Ihre IFG-Anfrage vom 1. Mai 2014 Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Pos…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 1. Mai 2014
Datum
15. Mai 2014 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen