Erlasse/Weisungen AufenthG, AsylG, AsylbLG

Zusendung aller das AufenthG, AsylG und AsylbLG betreffenden Erlasse und Weisungen, anhand derer das Migrationsamt, das Sozial- und Gesundheitsamt sowie andere damit betraute Behörden Entscheidungen auf Anträge in diesen Bereichen treffen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
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Betreff
Erlasse/Weisungen AufenthG, AsylG, AsylbLG [#142928]
Datum
16. Mai 2019 14:53
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusendung aller das AufenthG, AsylG und AsylbLG betreffenden Erlasse und Weisungen, anhand derer das Migrationsamt, das Sozial- und Gesundheitsamt sowie andere damit betraute Behörden Entscheidungen auf Anträge in diesen Bereichen treffen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Erlasse/Weisungen AufenthG, AsylG, AsylbLG [#142928]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Erlasse/Weisungen AufenthG, AsylG, AsylbLG [#142928]
Datum
16. Mai 2019 14:54
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,4 KB
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen die Herausgabe von Dienstanweisungen und Arbeitshinweisen zum Aufen…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Erlasse/Weisungen AufenthG, AsylG, AsylbLG #142928
Datum
7. Juni 2019 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen die Herausgabe von Dienstanweisungen und Arbeitshinweisen zum Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, sowie zum Asylbewerberleistungsgesetz nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V). Ihr Antrag ist sehr umfangreich und somit keine einfache Anfrage. Mehrere Mitarbeiter/innen des Migrationsamtes und des Sozialamtes werden sich mit Ihrer Anfrage beschäftigen. Es ist wahrscheinlich, dass auch andere Behörden beteiligt und um Einverständnis zur Herausgabe gemeinsamer Dienstanweisungen / Arbeitshinweise gebeten werden müssen. Insofern weise ich (auch bezüglich der einzuhaltenden Fristen) auf § 9 IFG M-V hin. Nach überschlägiger Schätzung auf Grundlage der Informationskostenverordnung M-V i.V.m. der Verwaltungsgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit den dort vorgegebenen Personalkostensätzen werden für die begleitende schriftliche Auskunft zu Ihrem Antrag Personalkosten in Höhe von 232 EUR anfallen (ca. 4 Arbeitsstunden zu 58,00 EUR). Hinzu kommen allerdings - je nach Umfang der herauszugebenden Unterlagen - die Gebühren für das Anfertigen von Kopien/Ausdrucken, die hier mit einem erheblich erhöhten Aufwand verbunden sind. Hierfür sind 16,00 EUR Gebühr pro Seite festgeschrieben, so dass die Endsumme sicherlich den gedeckelten Maximalbetrag von 1.000,00 EUR erreicht wird. (Zum Verständnis: Hier geht es nur am Rande um das Vervielfältigen, sondern v.a. um die Arbeitskosten zum Zusammenstellen und Prüfen der Unterlagen. Wir schätzen in diesem Fall einen Aufwand von mindestens 16 Arbeitsstunden, aufgeteilt auf zwei Ämter der Stadtverwaltung.) Es wird ein kurzer Hinweis erbeten, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten oder zurücknehmen möchten. Bei Bedarf kann ich Ihnen gerne den hohen, anfallenden Aufwand erläutern. Hierzu können Sie mich unter der unten stehenden Telefonnummer kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich werde es mir durch den Kopf gehen la…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlasse/Weisungen AufenthG, AsylG, AsylbLG #142928 [#142928]
Datum
7. Juni 2019 18:45
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich werde es mir durch den Kopf gehen lassen und Ihnen bis zum 21.7. eine Antwort bzgl. der ggf. Rücknahme des Antrags schicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Am 10.09.2018 bin ich nicht im Dienst und nicht zu erreichen. Wenden Sie sich bitte an dringenden Fällen an <&l…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: AW: Erlasse/Weisungen AufenthG, AsylG, AsylbLG #142928 [#142928] (Abwesenheit)
Datum
7. Juni 2019 18:46
Status
Am 10.09.2018 bin ich nicht im Dienst und nicht zu erreichen. Wenden Sie sich bitte an dringenden Fällen an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen