Erlaubnis Wandern um den Pohlsee

(a) Welche Teile des von der an der Nordseite des Pohlsees gelegenen Badestelle am Pohlsee in Langwedel im Uhrzeigersinn weiter durch den Baumbestand verlaufenden Weges sind "Wald" im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes SH und welche "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" und kein Wald? 
(b) Darf diesen Weg jeder entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 LWaldG SH (zu Fuß, zur Tageszeit) unabhängig von irgendwelchen dort befindlichen Schildern nutzen, weil es sich um "Wald" handelt, für den keine Sperrung (§ 20 LWaldG SH) genehmigt wurde?

Innerhalb Ihrer Behörde wird wahrscheinlich zuständig sein,
ich bitte diese Anfrage dorthin weiterzuleiten und von dort beantworten zu lassen.

Außenstelle Flensburg
der Unteren Forstbehörde
des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein

Hintergrund dieser Anfrage:

Ich habe in letzter Zeit mehrfach den Pohlsee in Langwedel aufgesucht. Ich würde gerne um den Pohlsee herumwandern. An der öffentlichen als solche gekennzeichneten Badestelle zwischen den Adressen "Enkendorf 4" und "Pohlsee 2" befindet sich an der Ostseite der von der Gemeinde Langwedel eingerichteten öffentlichen Badestelle ein Zaun.
Neben einer Lücke in diesem Zaun befindet sich ein Schild "Privatweg Betreten Verboten".
Der dahinterliegende Weg wird wohl größtenteils auf diesem Flurstück sein: 

Gemeinde Langwedel
Gemeindeschlüssel 01058094
Gemarkung Pohlsee
Gemarkungsschlüssel 010334
Flur 1
Flurstückszähler 22

Eine passende Karte dazu:

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de&s=3656&c=560726%2C6010227#/

Ergebnis der Anfrage

(1) Am 05.07.2023 war am Zaun nur noch ein Schild "Privatweg".
Das Schild mit dem Text "Betreten Verboten" war dort nicht mehr zu finden.
(2) Bei der Fläche handelt es sich gemäß §2 Abs. 1 Landeswaldgesetz um Wald.
Wald im Sinn dieses Gesetzes ist jede mit Waldgehölzen bestockte Grundfläche.
Bei der Fläche handelt es sich auch um ein geschütztes Biotop gemäß §30 BNatschG.
Bei der Fläche handelt es sich um keine Parkanlage.
Der beschriebene Wald darf nach Landeswaldgesetz zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr und zur Tageszeit unabhängig von dem Schild betreten werden.
https://umweltanwendungen.schleswig-hol…
(E-Mail vom 29.06.2023, 15:02 Uhr)
(3) Sie können gerne bei Fragen hinsichtlich des Landeswaldgesetz an die Untere Forstbehörde verweisen ..., dass es sich bei der Fläche nach behördlicher Auffassung um Wald handelt. Der Eigentümer kann gegen diese Auffassung Rechtsmittel einlegen ... beispielsweise im Rahmen der Prüfung, ob eine ungenehmigte Waldsperrung vorliegt. Die Untere Forstbehörde gibt dem Waldbesitzenden die Gelegenheit zur Stellungnahme. ... Sollte eine ungenehmigte Waldsperrung behördlich festgestellt werden, bleibt dem Waldbesitzenden in jedem Verfahrensschritt die Möglichkeit zum Einlegen von Rechtsmitteln. Die Untere Forstbehörde prüft in jedem Verfahrensschritt die Verhältnismäßigkeit. Der Vorgang ist aktuell nicht abgeschlossen und kann sich Jahre hinziehen. Zur Veröffentlichung der Auffassung der Unteren Forstbehörde im konkreten Fall spreche ich gerne unsere Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim LLnL an.
(E-Mail vom 30.06.2023 08:00 Uhr)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (a) Welche Teile des von der an der N…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlaubnis Wandern um den Pohlsee [#281418]
Datum
19. Juni 2023 14:00
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(a) Welche Teile des von der an der Nordseite des Pohlsees gelegenen Badestelle am Pohlsee in Langwedel im Uhrzeigersinn weiter durch den Baumbestand verlaufenden Weges sind "Wald" im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes SH und welche "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" und kein Wald?  (b) Darf diesen Weg jeder entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 LWaldG SH (zu Fuß, zur Tageszeit) unabhängig von irgendwelchen dort befindlichen Schildern nutzen, weil es sich um "Wald" handelt, für den keine Sperrung (§ 20 LWaldG SH) genehmigt wurde? Innerhalb Ihrer Behörde wird wahrscheinlich zuständig sein, ich bitte diese Anfrage dorthin weiterzuleiten und von dort beantworten zu lassen. Außenstelle Flensburg der Unteren Forstbehörde des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Hintergrund dieser Anfrage: Ich habe in letzter Zeit mehrfach den Pohlsee in Langwedel aufgesucht. Ich würde gerne um den Pohlsee herumwandern. An der öffentlichen als solche gekennzeichneten Badestelle zwischen den Adressen "Enkendorf 4" und "Pohlsee 2" befindet sich an der Ostseite der von der Gemeinde Langwedel eingerichteten öffentlichen Badestelle ein Zaun. Neben einer Lücke in diesem Zaun befindet sich ein Schild "Privatweg Betreten Verboten". Der dahinterliegende Weg wird wohl größtenteils auf diesem Flurstück sein:  Gemeinde Langwedel Gemeindeschlüssel 01058094 Gemarkung Pohlsee Gemarkungsschlüssel 010334 Flur 1 Flurstückszähler 22 Eine passende Karte dazu: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de&s=3656&c=560726%2C6010227#/
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281418/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Dieses ist eine automatisch gene…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Erlaubnis Wandern um den Pohlsee [#281418]
Datum
19. Juni 2023 14:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Dieses ist eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Poststelle Flintbek Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Bei der Fläche handelt es sich gemäß §2 Abs. 1 Landeswaldgesetz um Wald. Wald im Sinn dieses Gesetzes ist jede mi…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Bei der Fläche handelt es sich gemäß §2 Abs. 1 Landeswaldgesetz um Wald. Wald im Sinn dieses Gesetzes ist jede mit Waldgehölzen bestockte Grundfläche. Bei der Fläche handelt es sich auch um ein geschütztes Biotop gemäß §30 BNatschG. Bei der Fläche handelt es sich um keine Parkanlage. Der beschriebene Wald darf nach Landeswaldgesetz zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr und zur Tageszeit unabhängig von dem Schild betreten werden.

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Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Sie können gerne bei Fragen hinsichtlich des Landeswaldgesetz an die Untere Forstbehörde verweisen ..., dass es si…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie können gerne bei Fragen hinsichtlich des Landeswaldgesetz an die Untere Forstbehörde verweisen ..., dass es sich bei der Fläche nach behördlicher Auffassung um Wald handelt. Der Eigentümer kann gegen diese Auffassung Rechtsmittel einlegen ... beispielsweise im Rahmen der Prüfung, ob eine ungenehmigte Waldsperrung vorliegt. Die Untere Forstbehörde gibt dem Waldbesitzenden die Gelegenheit zur Stellungnahme. ... Sollte eine ungenehmigte Waldsperrung behördlich festgestellt werden, bleibt dem Waldbesitzenden in jedem Verfahrensschritt die Möglichkeit zum Einlegen von Rechtsmitteln. Die Untere Forstbehörde prüft in jedem Verfahrensschritt die Verhältnismäßigkeit. Der Vorgang ist aktuell nicht abgeschlossen und kann sich Jahre hinziehen. Zur Veröffentlichung der Auffassung der Unteren Forstbehörde im konkreten Fall spreche ich gerne unsere Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim LLnL an.