Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe nach § 19 WaffG durch Politiker
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bei wie vielen Politikern des Bundestages und der Landtage wurde nach § 19 Abs 2 WaffG das Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe anerkannt, weil sie die Voraussetzungen nach § 19 Abs 1 WaffG nachgewiesen haben, und wie verteilen sich diese Politiker auf die einzelnen Parlamenten und Parteien? Wie viele Politiker haben ohne Bezug auf § 19 WaffG einen Waffenschein, bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach Parlamenten und Parteien?
Information nicht vorhanden
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Datum5. Januar 2022
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8. Februar 2022
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