Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen; Aufsuchungsbohrung "Irlach C2" 26-8114a/711/26
ein ausführliches Schreiben zu diesem Thema wurde bereits per Email an Sie versendet.
Als direkter Anwohner zur geplanten Erdgasförderung und auch im Hinblick auf die Klimakrise und das neue Klimaschutzgesetz fordere ich Sie auf mir im Bezug auf das
Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen; Aufsuchungsbohrung "Irlach C2" (Schriftverkehr 26-8114a/711/26) folgende Unterlagen zukommen zu lassen:
1. Alle Begründungen für die Erteilung der Aufsuchungserlaubnis von 2004
2. Alle Begründungen für sämtliche Verlängerungen bis jetzt
3. Alle damit verbundenen Arbeitsprogramme seit 2004
4. Die Nachweise über die Beteiligung der betroffenen Gemeinden gem. § 15 BbergG
5. Alle Bescheide über die Erteilung bzw. die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse
Weiterhin möchte ich Ihnen widersprechen, was Ihre Aussage zum Thema Fracking betrifft. Lt. BBergG ist Fracking ausdrücklich zugelassen!
Auch, dass ein Arbeitsprogramm keine UIG-relevanten Angaben enthalte, widerspreche ich im Bezug auf die weiteren technischen Schritte im Zuge der weiteren Aufsuchung, wie z.B. Seismik und insbesondere Bohrungen. Das funktioniert nicht ohne Eingriffe in die Umwelt!
Ergebnis der Anfrage
Es wurde mir Zeitnah eine Antwort gesendet, die jedoch nicht veröffentlicht werden darf.
Es gab 7 Verlängerungen der Erstbewilligung von 2004.
Weitere Unterlagen werden angefordert
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juli 2021
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25. August 2021
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