Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen; Aufsuchungsbohrung "Irlach C2" 26-8114a/711/26

ein ausführliches Schreiben zu diesem Thema wurde bereits per Email an Sie versendet.
Als direkter Anwohner zur geplanten Erdgasförderung und auch im Hinblick auf die Klimakrise und das neue Klimaschutzgesetz fordere ich Sie auf mir im Bezug auf das
Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen; Aufsuchungsbohrung "Irlach C2" (Schriftverkehr 26-8114a/711/26) folgende Unterlagen zukommen zu lassen:

1. Alle Begründungen für die Erteilung der Aufsuchungserlaubnis von 2004

2. Alle Begründungen für sämtliche Verlängerungen bis jetzt

3. Alle damit verbundenen Arbeitsprogramme seit 2004

4. Die Nachweise über die Beteiligung der betroffenen Gemeinden gem. § 15 BbergG

5. Alle Bescheide über die Erteilung bzw. die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse

Weiterhin möchte ich Ihnen widersprechen, was Ihre Aussage zum Thema Fracking betrifft. Lt. BBergG ist Fracking ausdrücklich zugelassen!

Auch, dass ein Arbeitsprogramm keine UIG-relevanten Angaben enthalte, widerspreche ich im Bezug auf die weiteren technischen Schritte im Zuge der weiteren Aufsuchung, wie z.B. Seismik und insbesondere Bohrungen. Das funktioniert nicht ohne Eingriffe in die Umwelt!

Ergebnis der Anfrage

Es wurde mir Zeitnah eine Antwort gesendet, die jedoch nicht veröffentlicht werden darf.
Es gab 7 Verlängerungen der Erstbewilligung von 2004.
Weitere Unterlagen werden angefordert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • 0 Follower:innen
Andrea Aicher
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ein ausführlic…
An Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Details
Von
Andrea Aicher
Betreff
Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen; Aufsuchungsbohrung "Irlach C2" 26-8114a/711/26 [#225418]
Datum
23. Juli 2021 13:46
An
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein ausführliches Schreiben zu diesem Thema wurde bereits per Email an Sie versendet. Als direkter Anwohner zur geplanten Erdgasförderung und auch im Hinblick auf die Klimakrise und das neue Klimaschutzgesetz fordere ich Sie auf mir im Bezug auf das Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen; Aufsuchungsbohrung "Irlach C2" (Schriftverkehr 26-8114a/711/26) folgende Unterlagen zukommen zu lassen: 1. Alle Begründungen für die Erteilung der Aufsuchungserlaubnis von 2004 2. Alle Begründungen für sämtliche Verlängerungen bis jetzt 3. Alle damit verbundenen Arbeitsprogramme seit 2004 4. Die Nachweise über die Beteiligung der betroffenen Gemeinden gem. § 15 BbergG 5. Alle Bescheide über die Erteilung bzw. die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse Weiterhin möchte ich Ihnen widersprechen, was Ihre Aussage zum Thema Fracking betrifft. Lt. BBergG ist Fracking ausdrücklich zugelassen! Auch, dass ein Arbeitsprogramm keine UIG-relevanten Angaben enthalte, widerspreche ich im Bezug auf die weiteren technischen Schritte im Zuge der weiteren Aufsuchung, wie z.B. Seismik und insbesondere Bohrungen. Das funktioniert nicht ohne Eingriffe in die Umwelt!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andrea Aicher Anfragenr: 225418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225418/ Postanschrift Andrea Aicher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Aicher

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