Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen; Aufsuchungsbohrung "Irlach C2"
1. Alle Begründungen für die Erteilung der Aufsuchungserlaubnis von 2004
2. Alle Begründungen für sämtliche Verlängerungen bis jetzt
3. Alle damit verbundenen Arbeitsprogramme seit 2004
4. Die Nachweise über die Beteiligung der betroffenen Gemeinden gem. § 15 BbergG
5. Alle Bescheide über die Erteilung bzw. die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse
Weiterhin möchte ich Ihnen widersprechen, was Ihre Aussage zum Thema Fracking betrifft. Lt. BBergG ist Fracking ausdrücklich zugelassen!
Auch, dass ein Arbeitsprogramm keine UIG-relevanten Angaben enthalte, widerspreche ich im Bezug auf die weiteren technischen Schritte im Zuge der weiteren Aufsuchung, wie z.B. Seismik und insbesondere Bohrungen. Das funktioniert nicht ohne Eingriffe in die Umwelt! Sind diese Schritte in den Arbeitsprogrammen nicht enthalten?
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Juli 2021
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1. September 2021
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