Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen

bitte senden Sie mir den Bericht zu, welchen die Erlaubnisinhaberin bei Ersterteilung der Aufsuchungserlaubnis „Grafing“ unter Punkt 5 als Auflage bis zum 01.05.2005 vorzulegen hatte:

Inhalte:

- Angaben zu den durchgeführten Arbeiten nach Arbeitsprogramm

- Ergebnisse der Arbeiten

- Höhe der Aufwendungen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Oktober 2021
  • Frist
    24. November 2021
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Andrea Aicher
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden S…
An Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Details
Von
Andrea Aicher
Betreff
Erlaubnisfeld "Grafing" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen [#231527]
Datum
22. Oktober 2021 09:20
An
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir den Bericht zu, welchen die Erlaubnisinhaberin bei Ersterteilung der Aufsuchungserlaubnis „Grafing“ unter Punkt 5 als Auflage bis zum 01.05.2005 vorzulegen hatte: Inhalte: - Angaben zu den durchgeführten Arbeiten nach Arbeitsprogramm - Ergebnisse der Arbeiten - Höhe der Aufwendungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andrea Aicher Anfragenr: 231527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231527/ Postanschrift Andrea Aicher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Aicher

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