Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.
Erlaubnisurkunde zum Betreiben einer Spielbank in Hessen, warum die unter Verschluss gehalten?
Anfrage an:
Bundespräsidialamt
Das Hessische Innenministerium hat eine 30 jährige Verschlussfrist für die Erteilung einer Erlaubnisurkunde zum Betreiben einer Spielbank, erlassen. Warum?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
-
Datum10. August 2011
-
13. September 2011
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.