Erlebnispädagoge

Gibt es eine stattlich anerkannte Ausbildung oder Studium für die Erlebnispädagogik?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2015
  • Frist
    3. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine sta…
An Bundesinstitut für Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlebnispädagoge [#11242]
Datum
1. September 2015 21:59
An
Bundesinstitut für Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine stattlich anerkannte Ausbildung oder Studium für die Erlebnispädagogik?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Berufsbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für Ihre Mail, die an die zuständigen Mitarbeiter/innen weitergeleitet w…
Von
Bundesinstitut für Berufsbildung
Betreff
AW: Erlebnispädagoge [#11242]
Datum
2. September 2015 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für Ihre Mail, die an die zuständigen Mitarbeiter/innen weitergeleitet wird. Mit freundlichem Gruß aus dem BIBB E Mail Zentrale ______________________________ Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Telefon: 0228/107-0 Telefax: 0228/107-2977 Info: http://www.bibb.de Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken!

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesinstitut für Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die zur …
Von
Bundesinstitut für Berufsbildung
Betreff
AW: Erlebnispädagoge [#11242]
Datum
2. September 2015 09:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die zur Beantwortung an mich weitergeleitet wurde. Eine Liste mit allen Ausbildungsberufen, die in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. nach der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden, finden Sie in unserem Internetangebot unter http://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/search . Nicht enthalten sind darin allerdings die Ausbildungsberufe, die nach Bundes- oder Landesrecht in vollzeitschulischer Form ausgebildet werden. Hierzu gehört neben den Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen auch eine Reihe weiterer Assistentenberufe, die in der Verantwortung der 16 Bundesländer an den beruflichen Schulen ausgebildet werden. Eine vollständige Übersicht bietet das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe vom 19. Juni 2015 (vgl. http://www.bibb.de/dokumente/pdf/Verzeichnis_anerk_AB_2015.pdf ). Da das BIBB in seiner Zuständigkeit auf die im ersten Absatz genannten Ausbildungsberufe im Regelungsbereich des BBiG und der HwO beschränkt ist, verfügen wir auch nur über entsprechende Informationen zu diesem Bereich. Ich kann Ihnen daher mitteilen, dass es keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Erlebnispädagoge gibt. Zur Klärung Ihrer Frage, ob es ein Studium Erlebnispädagoge gibt, bitte ich Sie Kontakt mit der KMK aufzunehmen: www.kmk.org Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen habe und verbleibe Mit freundlichen Grüßen