Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget und zur Weiterbildung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um folgende Informationen:

Frage: Gibt es bei Ihrer Agentur für Arbeit ermessenslenkende Weisungen bzw. entsprechende Weisungen mit anderem Namen für die Gebiete Vermittlungsbudget und für Weiterbildung?

Falls ja, senden Sie mir bitte diese ermessenslenkenden Weisungen zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um folgende Informationen…
An Agentur für Arbeit Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget und zur Weiterbildung [#169925]
Datum
6. November 2019 12:34
An
Agentur für Arbeit Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um folgende Informationen: Frage: Gibt es bei Ihrer Agentur für Arbeit ermessenslenkende Weisungen bzw. entsprechende Weisungen mit anderem Namen für die Gebiete Vermittlungsbudget und für Weiterbildung? Falls ja, senden Sie mir bitte diese ermessenslenkenden Weisungen zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Chemnitz
Ihre Nachricht vom 26.11.2019 18:04:43 Uhr [MSG-1934805] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachric…
Von
Agentur für Arbeit Chemnitz
Betreff
Ihre Nachricht vom 26.11.2019 18:04:43 Uhr [MSG-1934805]
Datum
27. November 2019 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihre Anfrage wurden an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 26.11.2019 18:04:43 Uhr [MSG-1934805] [#169925] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informa…
An Agentur für Arbeit Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 26.11.2019 18:04:43 Uhr [MSG-1934805] [#169925]
Datum
10. Dezember 2019 08:45
An
Agentur für Arbeit Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget und zur Weiterbildung“ vom 06.11.2019 (#169925) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169925
Agentur für Arbeit Chemnitz
Ihre Nachricht vom 10.12.2019 08:58 Uhr [MSG-1934805] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anlie…
Von
Agentur für Arbeit Chemnitz
Betreff
Ihre Nachricht vom 10.12.2019 08:58 Uhr [MSG-1934805]
Datum
18. Dezember 2019 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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AW: Ihre Nachricht vom 10.12.2019 08:58 Uhr [MSG-1934805] [#169925] Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsges…
An Agentur für Arbeit Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 10.12.2019 08:58 Uhr [MSG-1934805] [#169925]
Datum
18. Dezember 2019 15:10
An
Agentur für Arbeit Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe die Antwort des Service Centers vom 18.12.2019 nicht. Meine Anfrage vom 06.11.2019 (ganz unten - sie wurde weitergeleitet ) wird üblicherweise vom "Büro der Geschäftsleitung" oder vom "Datenschutzbeauftragten" beantwortet. Die Beantwortung ist nicht erfolgt. Deshalb bitte ich darum, meine Erinnerung vom 10.12.2019 an diese Teams weiterzuleiten. Die Kontaktdaten sollten Ihnen vorliegen. Ich bitte nun um umgehende Beantwortung meiner Anfrage nach dem IFG per Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ............................................................... Von: Antragsteller/in Betreff: Ihre Nachricht vom 10.12.2019 08:58 Uhr [MSG-1934805] Datum: 18. Dezember 2019 09:00 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit …......................................................... Von: Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: AW: Ihre Nachricht vom 26.11.2019 18:04:43 Uhr [MSG-1934805] [#169925] Datum: 10. Dezember 2019 08:45 An: Agentur für Arbeit Chemnitz Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget und zur Weiterbildung“ vom 06.11.2019 (#169925) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in …....................................................... Von: Antragsteller/in Betreff: Ihre Nachricht vom 26.11.2019 18:04:43 Uhr [MSG-1934805] Datum: 27. November 2019 09:05 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wurden an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit …....................................................... Von: Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget und zur Weiterbildung [#169925] Datum: 6. November 2019 12:34 An: Antragsteller/in Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Informationen: Frage: Gibt es bei Ihrer Agentur für Arbeit ermessenslenkende Weisungen bzw. entsprechende Weisungen mit anderem Namen für die Gebiete Vermittlungsbudget und für Weiterbildung? Falls ja, senden Sie mir bitte diese ermessenslenkenden Weisungen zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 169925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169925
Agentur für Arbeit Chemnitz
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Sie erst heute Antwort auf Ihre u. a. Anf…
Von
Agentur für Arbeit Chemnitz
Betreff
191230_AW: Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget und zur Weiterbildung [#169925] [MSG-1934805]
Datum
30. Dezember 2019 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Sie erst heute Antwort auf Ihre u. a. Anfrage erhalten. Durch die Agentur für Arbeit Chemnitz gibt es keine ermessenslenkenden Weisungen in beiden Gebieten. Die bundesweit geltenden fachlichen Weisungen finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808824026 Bitte scrollen Sie dort zu den Dokumenten § 44 und §§ 81-81,... Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Vielen Dank nochmals für Ihr Verständnis. Ich wünsche Ihnen ein gutes und gesundes Jahr 2020. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/i…
An Agentur für Arbeit Chemnitz Details
Von
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Betreff
AW: 191230_AW: Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget und zur Weiterbildung [#169925] [MSG-1934805] [#169925]
Datum
31. Dezember 2019 14:13
An
Agentur für Arbeit Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169925