Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Siegen-Wittgenstein
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.
1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Kreis Siegen-Wittgenstein erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.
3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.
4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Ergebnis der Anfrage
Die postalische Antwort vom 12.10.2016 enthielt zwar eine 42seitige "Bearbeitungsrichtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Gewährung angemessener Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII", allerdings war diese mit April 2007 datiert und damit ungeeignet als schlüssiges Konzept. Das veraltete Datenmaterial kann einer gerichtlichen Überprüfung nicht genügen.
Kurz:
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat kein schlüssiges Konzept.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. März 2016
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8. April 2016
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