Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.
1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Mittelsachsen erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.
3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.
4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Das Jobcenter Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln ist dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterstellt und kann sich nicht darauf berufen, dass kein IFG des Landes vorliegt.
Ergebnis der Anfrage
Das aktuelle 92seitige Konzept wurde nach Einschaltung der Datenschutzbeauftragten veröffentlicht.
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/…
Das Sachsen kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat, war der Umweg über das Jobcenter erforderlich. Alle Jobcenter unterstehen dem IFG Bund. Optionskommungen Länderrecht..
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Juli 2017
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5. August 2017
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