Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Mittelsachsen erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Das Jobcenter Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln ist dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterstellt und kann sich nicht darauf berufen, dass kein IFG des Landes vorliegt.

Ergebnis der Anfrage

Das aktuelle 92seitige Konzept wurde nach Einschaltung der Datenschutzbeauftragten veröffentlicht.
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/…

Das Sachsen kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz hat, war der Umweg über das Jobcenter erforderlich. Alle Jobcenter unterstehen dem IFG Bund. Optionskommungen Länderrecht..

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozial…
An Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln Details
Von
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Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen [#23788]
Datum
4. Juli 2017 08:42
An
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Mittelsachsen erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien. Das Jobcenter Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln ist dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterstellt und kann sich nicht darauf berufen, dass kein IFG des Landes vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag der Geschäftsführung teile ich Ihnen mit, dass zuständiger Ansprechpartner…
Von
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen [#23788]
Datum
4. Juli 2017 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag der Geschäftsführung teile ich Ihnen mit, dass zuständiger Ansprechpartner für Ihre Anfrage der kommunale Träger des Jobcenters Mittelsachsen, das Landratsamt Mittelsachsen, ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt dahin. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, der Verweis auf eine Behörde die keinem IFG unterstellt ist. ist für mich keine Op…
An Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln Details
Von
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Betreff
AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen [#23788]
Datum
4. Juli 2017 21:15
An
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Verweis auf eine Behörde die keinem IFG unterstellt ist. ist für mich keine Option. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen“ [#23788]
Datum
4. Juli 2017 21:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23788 Der Verweis an eine Behörde, die keinem IFG untersteht ist nicht zielführend. Es darf vorausgesetzt werden, dass das angefragte Konzept zumindest der Geschäftsführung des Jobcenter im Volltext vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Juli 2017 13:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
67,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0224 Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen“ [#23788]
Datum
23. August 2017 17:40
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0224 Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter Mittelsachsen hat mir eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin wird mir mitgeteilt, dass die fraglichen Konzepte zwar teilweise vorlägen, das Jobcenter jedoch nicht verfügungsberechtigt sei. Verfügungsberechtigt sei lediglich das Landratsamt. Ich habe die Behörde darauf hingewiesen, dass sie verfügungsberechtigt ist, sofern die Informationen Bestandteil eines eigenen Vorgangs sind. Ich bat darum zu prüfen, ob dies auch für die Unterlagen zutrifft, die Sie angefragt haben. Weiterhin bat ich darum meine Ausführungen bei der Bescheidung Ihres Antrags zu beachten. Sobald mir weitere Informationen vorliegen werde ich mich wieder an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag der Geschäftsführung des Jobcenters Mittelsachsen möchte ich Ihre Anfrage …
Von
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Betreff
WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen [#23788]
Datum
27. Oktober 2017 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag der Geschäftsführung des Jobcenters Mittelsachsen möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten. Nach Beteiligung des Landkreises Mittelsachsen übersende ich Ihnen hiermit das Schlüssige Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Landkreis Mittelsachsen aus November 2012. Das aktuelle Konzept zur KdU-Richtlinie (in der 2016 verabschiedeten und zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Fassung) wird der Landkreis Mittelsachsen auf der Landkreis-Homepage einstellen, sodass Sie dieses dort einsehen können. Der Ersteller der Konzepte ist die Firma Analyse & Konzepte. Was vom Landkreis Mittelsachsen nicht an das Jobcenter Mittelsachsen herausgegeben werden wird, sind Angaben zu den Kosten für die Erarbeitung der Konzepte. Diese Informationen hat unser Jobcenter selbst nicht erhalten, weil sie für seine sachliche Arbeit nicht erforderlich, und auch zu keinem Zeitpunkt über das Jobcenter an andere Stellen nach außen gegangen sind, auch nicht an die Sozialgerichtsbarkeit. Der Vertragspartner des Landkreises, die Firma Analyse & Konzepte, bewertet diese Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 6 IFG und ist auch ausdrücklich nicht damit einverstanden, dass Außenstehende darüber Kenntnis erhalten. Sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung der vom Landkreis Mittelsachsen in Auftrag gegebenen Konzepte liegen bisher nur hinsichtlich des Konzeptes aus dem Jahr 2012 vor. Diese sind jedoch weder statistisch zu erfassen, noch werden sie statistisch erfasst. Aufgrund dessen können hier nur die nachfolgend benannten Entscheidungen des Sozialgerichts Chemnitz mit Aktenzeichen übermittelt werden: S 3 AS 1449/14; S 6 AS 266/11; S 6 AS 573/13, S 27 AS 1219/13, S 27 AS 2450/13 und S 30 AS 3188/12. Diese Aktenzeichen wurden gesondert abgespeichert, um beispielhaft zu Argumentationszwecken zur Verfügung zu stehen. Weitere Entscheidungen können nur mit erheblichem Aufwand aufgefunden werden. Ich hoffe, Ihrem Ansinnen damit ausreichend Rechnung getragen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Infos. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen [#23788]
Datum
27. Oktober 2017 16:58
An
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Infos. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Einreden. Die Antwort ist inzwischen erfolgt. Mit fr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Mittelsachsen [#23788]
Datum
27. Oktober 2017 17:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Einreden. Die Antwort ist inzwischen erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>