Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Weiden-Neustadt

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Weiden-Neustadt erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter verweigert die Veröffentlichung. Der Grund liegt wohl in der erklärten Absicht von Einsparungen auf Kosten Leistungsberechtigten, also sparen an den Ärmsten.

Zitat:
Einladung für die am Montag, 16.12.2013 um 15:00 Uhr stattfindende Sitzung des Stadtrates im großer Sitzungssaal des Alten Rathauses

Bei der Auswertung der aktuellen Bestandszahlen Oktober 2013 des Jobcenters Weiden-Neustadt konnte festgestellt werden, dass in Weiden im Bereich des SGB II 1946 KdURelevante Bedarfsgemeinschaften vom Jobcenter Weiden-Neustadt betreut werden. Vorausgesetzt, dass die Mietobergrenze der Variante 2 eingeführt wird, würde dies bedeuten, dass 886 Bedarfsgemeinschaften über der neuen Obergrenze der Mietwerterhebung liegen, womit mit einer Jahreseinsparung in Höhe ca. 195.000,00 € gerechnet werden kann. Demgegenüber liegen aber auch über 1000 Bedarfsgemeinschaften unter der neuen Mietobergrenze.

Bei einer Veröffentlichung des Mietspiegels könnte sich der Mietpreis an den neuen
Mietobergrenzen orientieren, d.h. hier besteht die Gefahr, dass der Mietpreis evtl. durch den Vermieter erhöht wird. Somit kann sich unter Umständen die genannte Einsparung völlig aufzehren.

http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei…
Ein kritischer Blick auf sog. schlüssige Konzepte, vom 04.06.2015
von
Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht
Postgasse 1
92637 Weiden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2016
  • Frist
    19. August 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozial…
An Jobcenter Weiden-Neustadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Weiden-Neustadt [#17332]
Datum
17. Juli 2016 17:37
An
Jobcenter Weiden-Neustadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Weiden-Neustadt erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Weiden-Neustadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist bei uns am 17.07.2016 per E-Mail eingegangen. Nach Prüfung der Sa…
Von
Jobcenter Weiden-Neustadt
Betreff
WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Weiden-Neustadt
Datum
20. Juli 2016 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist bei uns am 17.07.2016 per E-Mail eingegangen. Nach Prüfung der Sachlage ist allerdings mitzuteilen, dass ich Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht erteilen kann. Für den Bereich des Jobcenters Weiden-Neustadt sind für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes die beiden kommunalen Träger zuständig. Insoweit bitte ich Ihre Anfrage an den Landkreis Neustadt an der Waldnaab und an die Stadt Weiden i. d. OPf. zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich erlaube mir an folgenden Passus zu erinner…
An Jobcenter Weiden-Neustadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Weiden-Neustadt [#17332]
Datum
23. Juli 2016 10:50
An
Jobcenter Weiden-Neustadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich erlaube mir an folgenden Passus zu erinnern und bitte um entsprechende Weiterleitung. "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG." Außerdem fällt die Beantwortung meiner dritten Anfrage zu KDU-Klagen im SGB II ausschließlich in Ihren Bereich. Dabei setze ich Voraus, dass Sie über die Vorgänge in Ihrem Verantwortungsbereich (hier: Widerspruchstelle) in Kenntnis gesetzt werden und sich auch mit den kommunalen Trägern darüber austauschen. Dass Sie an den Vorgängen nicht beteiligt sind, ist nicht glaubwürdig. http://www.weiden.de/wen/politik/archiv/2013/2013_12_16_stadtrat.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Weiden-Neustadt
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung der Frage: Bisher liegen keine Erkenntnisse vor. Ihre Anfrage wur…
Von
Jobcenter Weiden-Neustadt
Betreff
WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Weiden-Neustadt
Datum
2. August 2016 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung der Frage: Bisher liegen keine Erkenntnisse vor. Ihre Anfrage wurde bereits an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Weiden-Neustadt
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Weiden-Neustadt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen