Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Bayreuth erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bayreuth vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Die Übersendung der Fortschreibung des Konzepts erfolgte erfreulich zügig.

Allerdings führt die Fortschreibung eines nicht schlüssigen Konzepts zur Verwerfung der Fortschreibung. Es könnte sich lohnen, der kritischen Bewertung der Rechtssprechung des SG Bayreuth Aufmerksamkeit zu schenken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung d…
An Jobcenter Bayreuth Land Details
Von
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Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
5. Januar 2017 08:59
An
Jobcenter Bayreuth Land
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Bayreuth erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bayreuth vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Bayreuth Land
Sehr geehrtAntragsteller/in die Ermittlung der Kosten der Unterkunft obliegt dem jeweiligen kommunalen Träger, al…
Von
Jobcenter Bayreuth Land
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
5. Januar 2017 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Ermittlung der Kosten der Unterkunft obliegt dem jeweiligen kommunalen Träger, also Stadt Bayreuth oder Landkreis Bayreuth. Das Jobcenter Bayreuth Land ist für Ihre Anfrage nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zust…
An Jobcenter Bayreuth Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
7. Januar 2017 18:41
An
Jobcenter Bayreuth Land
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Bayreuth Land
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an die Stadt Bayreuth weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Bayreuth Land
Betreff
AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
9. Januar 2017 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an die Stadt Bayreuth weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Bayreuth Land
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren 3 Fragen teile ich Ihnen folgendes mit: zu 1.: Das aktuell gültige schlüssi…
Von
Jobcenter Bayreuth Land
Betreff
WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
9. Januar 2017 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren 3 Fragen teile ich Ihnen folgendes mit: zu 1.: Das aktuell gültige schlüssige Konzept für die Stadt Bayreuth wurde von der Fa. Analyse & Konzepte aus Hamburg erstellt. zu 2.: Die aufgrund des Konzeptes festgelegten Beträge wurden vom Stadtrat am 25.02.2015 beschlossen (siehe Anlage). zu 3.: Es liegen noch keine rechtskräftigen Urteile zum "schlüssigen Konzept" vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> das SG Bayreuth hat mit Urteil vom 27.10.2016, Az.: S 4 AS 1092/14 zum wieder…
An Jobcenter Bayreuth Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
3. Juli 2017 07:52
An
Jobcenter Bayreuth Land
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das SG Bayreuth hat mit Urteil vom 27.10.2016, Az.: S 4 AS 1092/14 zum wiederholten Male klar gestellt, dass ein Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft bereits mangels öffentlicher Bekanntgabe unwirksam wird. Leitsätze: 1. Die Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II durch das Jobcenter über ein schlüssiges Konzept ist unwirksam, wenn diese Konzeption nicht auch öffentlich bekannt gemacht wurde, denn es handelt sich hier um eine Verwaltungsvorschrift mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten (anspruchskonkretisierende Verwaltungsvorschrift). Eine selektive, erläuternde Wiedergabe des Inhalts durch das Jobcenter über die Herausgabe einfacher Merkblätter oder Ähnliches ist hier nicht ausreichend. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-114594?AspxAutoDetectCookieSupport=1 Ich darf Sie darum bitten mir das aktuelle Konzept im Volltext als pdf-Datei zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Bayreuth Land
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Bayreuth hat auf das von Ihnen angeführte Urteil des SG Bayreuth reagiert u…
Von
Jobcenter Bayreuth Land
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
4. Juli 2017 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Bayreuth hat auf das von Ihnen angeführte Urteil des SG Bayreuth reagiert und die Fortschreibung der angemessenen Unterkunftskosten durch die Fa. Analyse und Konzepte neu erstellen lassen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 der Empfehlung (vgl. Tabelle 7 der Anlage) zugestimmt. Die neuen Werte werden ab 01.07 2017 angewendet und im nächsten Amtsblatt am 21.07.2017 amtlich bekannt gemacht. Mit freundlichen Grüßen

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Herzlichen Dank für die zügige Übersendung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr…
An Jobcenter Bayreuth Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bayreuth [#19776]
Datum
4. Juli 2017 20:53
An
Jobcenter Bayreuth Land
Status
Herzlichen Dank für die zügige Übersendung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>