Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Ahrweiler

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Ahrweiler erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Ahrweiler vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Das vollständige Konzept (Stand Dezember 2015) wurde zügig übersandt.

Urteile zu diesem Konzept liegen derzeit nicht vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung d…
An Jobcenter Landkreis Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Ahrweiler [#19770]
Datum
5. Januar 2017 08:13
An
Jobcenter Landkreis Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Ahrweiler erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Ahrweiler vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Landkreis Ahrweiler
Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter Landkreis Ahrweiler hat Ihre Anfrage an die Kreisverwaltung Ahrweiler a…
Von
Jobcenter Landkreis Ahrweiler
Betreff
WG: 20170116_Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Ahrweiler [#19770]; 35502//0003928
Datum
17. Januar 2017 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter Landkreis Ahrweiler hat Ihre Anfrage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständiger Träger der Kosten der Unterkunft weitergeleitet. Anbei erhalten Sie das schlüssige Konzept zu den angemessenen Kosten der Unterkunft als pdf-Datei. Urteile zu diesem Konzept gibt es noch nicht. Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, werden für diese Amtshandlung keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen