Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Bamberg erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Bamberg vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

1. der Landkreis Bamberg verfügt über kein "schlüssiges Konzept", und somit
2. kann auch keine Übersendung erfolgen. Entsprechend kann auch
3. keine rechtliche Überprüfung stattgefunden haben.

Bei der postalischen Beantwortung der Anfragen ist auffällig geworden, dass das Jobcenter Landkreis Bamberg auf die Kuverts der Geschäftspost noch immer Logos des Jobcenters aufdruckt. Dadurch werden etlich Empfänger als Leistungsbezieher geoutet. Diese Praxis wurde vom Bundesdatenschutzbeauftragten gerügt und hat zu unterbleiben.
http://www.harald-thome.de/fa/harald-th…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung d…
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Von
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Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg [#19775]
Datum
5. Januar 2017 08:45
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Bamberg erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Bamberg vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
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Von
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Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg [#19775]
Datum
4. März 2017 18:54
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg“ vom 05.01.2017 (#19775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg [#19775]
Datum
5. Mai 2017 17:56
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg“ vom 05.01.2017 (#19775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
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Betreff
AW: AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg [#19775]
Datum
1. Juli 2017 09:32
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg“ vom 05.01.2017 (#19775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 145 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg“ [#19775]
Datum
1. Juli 2017 09:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19775 Ich bin der Meinung, die Anfrage ist berechtigt. Das Jobcenter Landkreis Bamberg stellt keine Optionskommune in Eigenverwaltung dar, sondern untersteht der Bundesagentur für Arbeit und damit dem IFG des Bundes. Zudem besteht möglicherweise auch ein Informationsrecht auf der Grundlage der "Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bamberg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 12.10.2011 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 28.10.2011 Nr. 22) https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/1829_4567_1.PDF Das Interesse an der Veröffentlichung des Konzeptes ist für eine Vielzahl von Leistungsberechtigten erheblich und von großer Bedeutung für die Rechtsverteidigung Betroffener. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Juli 2017 15:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juli 2017 17:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> gern komme ich auf Ihr Angebot meinen Antrag an die Behörde weiterleiten zurü…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Bamberg“ [#19775]
Datum
17. Juli 2017 20:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> gern komme ich auf Ihr Angebot meinen Antrag an die Behörde weiterleiten zurück. Bisher habe ich nur beste Erfahrungen mit diesem Portal gemacht und ich persönlich habe Bedanken, dass ausgerechnet meine vier Anfragen nicht zugestellt wurden. Ihre Kontaktaufnahme war ja auch erfolgreich. In Erwartung einer nunmehr positiven Antwort bedanke ich mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Landkreis Bamberg
Kosten der Unterkunft im Landkreis Bamberg
Von
Jobcenter Landkreis Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Kosten der Unterkunft im Landkreis Bamberg
Datum
21. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
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AW: Kosten der Unterkunft im Landkreis Bamberg [#19775] Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Schreiben vom 21.…
An Jobcenter Landkreis Bamberg Details
Von
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Betreff
AW: Kosten der Unterkunft im Landkreis Bamberg [#19775]
Datum
2. August 2017 12:10
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Schreiben vom 21.07.2017 habe ich erhalten. Leider kann ich darin keine Beantwortung meiner Fragen erkennen. Hilfsweise übersende ich Ihnen meine Fragen ein weiteres Mal. Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Bamberg erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Bamberg vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Landkreis Bamberg
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Landkreis Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen

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Hinweis an das JC, dass die Verwendung von Jobcenterlogos nicht zulässig ist. [#19775] Sehr geehrt<< Anrede …
An Jobcenter Landkreis Bamberg Details
Von
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Betreff
Hinweis an das JC, dass die Verwendung von Jobcenterlogos nicht zulässig ist. [#19775]
Datum
4. August 2017 15:49
An
Jobcenter Landkreis Bamberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 03.08.2017 in dem Sie mir mitteilen, dass 1. der Landkreis Bamberg über kein "schlüssiges Konzept" verfügt, und somit 2. auch keine Übersendung erfolgen kann. Entsprechend kann auch 3. keine rechtliche Überprüfung stattgefunden habe. Das Jobcenter Landkreis Bamberg bewillig entsprechend Wohnkosten gemäß Wohngeldtabelle mit einem 10%igen Sicherheitsaufschlag. Die Gelegenheit möchte ich gleichzeitig nutzen Sie darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von einem Jobcenterlogo auf Briefumschlägen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet, weil es im Schriftverkehr mit Leistungsberechtigten diese als Erwerbslose outet und darum zu unterlassen ist. Stellungnahme des BfDI: http://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Datenschutz.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>