Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Tirschenreuth

Antrag nach BayDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Mieten im Landkreis Tirschenreuth steigen. Das trifft besonders die Ärmeren in der Gesellschaft, Arbeitslose und Grundsicherungsbezieher.

"Der Landkreis Tirschenreuth nutzt für seine Berechnungen deshalb ein "Schlüssiges Konzept", das er 2012 erstmals in Auftrag gegeben hat.

2016 gab es eine Fortschreibung der Richtwerte. Nun war es an der Zeit, die Zahlen wieder zu aktualisieren."
https://www.onetz.de/oberpfalz/tirschenreuth/mieten-landkreis-tirschenreuth-steigen-id3064354.html

Bitte übersenden Sie mir dieses "Schlüssiges Konzept" 2020 und auch die Ausgaben ab 2012, 2014, 2016, 2018 im Volltext als pdf-Dateien.

Als Online-Journalist recherchiere ich seit mehreren Jahren zu dem Thema der Kosten der Unterkunft.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts ist die Beobachtung der Entwicklung von Bedeutung.

Sofern anhängige Klagen zum Thema Mietobergrenzen vor dem Sozialgericht bekannt sind, bitte ich um die Benennung der Aktenzeichen, und/oder die Übersendung anonymisierter Urteile im Volltext.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Mieten im Landkreis Tirs…
An Landratsamt Tirschenreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Tirschenreuth [#200287]
Datum
10. Oktober 2020 15:51
An
Landratsamt Tirschenreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Mieten im Landkreis Tirschenreuth steigen. Das trifft besonders die Ärmeren in der Gesellschaft, Arbeitslose und Grundsicherungsbezieher. "Der Landkreis Tirschenreuth nutzt für seine Berechnungen deshalb ein "Schlüssiges Konzept", das er 2012 erstmals in Auftrag gegeben hat. 2016 gab es eine Fortschreibung der Richtwerte. Nun war es an der Zeit, die Zahlen wieder zu aktualisieren." https://www.onetz.de/oberpfalz/tirschenreuth/mieten-landkreis-tirschenreuth-steigen-id3064354.html Bitte übersenden Sie mir dieses "Schlüssiges Konzept" 2020 und auch die Ausgaben ab 2012, 2014, 2016, 2018 im Volltext als pdf-Dateien. Als Online-Journalist recherchiere ich seit mehreren Jahren zu dem Thema der Kosten der Unterkunft. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts ist die Beobachtung der Entwicklung von Bedeutung. Sofern anhängige Klagen zum Thema Mietobergrenzen vor dem Sozialgericht bekannt sind, bitte ich um die Benennung der Aktenzeichen, und/oder die Übersendung anonymisierter Urteile im Volltext. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200287/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Tirschenreuth
Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehm…
Von
Landratsamt Tirschenreuth
Betreff
Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth
Datum
29. Oktober 2020 11:36
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,7 KB
image002.jpg
3,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2020. Aus den angefügten Unterlagen können Sie die Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth zum Stand 01.01.2014, 01.09.2016 und 01.08.2020 ersehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth [#200287] Sehr geehrteAntragstelle…
An Landratsamt Tirschenreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth [#200287]
Datum
31. Oktober 2020 17:03
An
Landratsamt Tirschenreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Auszüge zeigen mir, dass ich mit meiner Anfrage bei Ihnen richtig bin. Mein Anfrage bezieht sich allerdings auf die vollständigen Konzepte mit den statistischen Erhebungen und Auswertungen. Das Bundessozialgericht hat ja mehrfach den Gedanken der Überprüfbarkeit herausgestellt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Konzepte als pdf-Dokumente weiterleiten würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200287/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth [#200287] Sehr geehrteAntragstelle…
An Landratsamt Tirschenreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth [#200287]
Datum
31. Oktober 2020 17:06
An
Landratsamt Tirschenreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Auszüge zeigen mir, dass ich mit meiner Anfrage bei Ihnen richtig bin. Mein Anfrage bezieht sich allerdings auf die vollständigen Konzepte mit den statistischen Erhebungen und Auswertungen. Das Bundessozialgericht hat ja mehrfach den Gedanken der Überprüfbarkeit herausgestellt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Konzepte als pdf-Dokumente weiterleiten würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200287/

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Landratsamt Tirschenreuth
AW: AW: Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth [#200287] Sehr geehrteAntrags…
Von
Landratsamt Tirschenreuth
Betreff
AW: AW: Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Landkreis Tirschenreuth [#200287]
Datum
10. November 2020 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 10.10.2020 beantragen Sie eine Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und bitten um Vorabmitteilung über möglicher Weise anfallende Kosten. Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass für die Auskunft Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes erhoben werden (§ 39 Abs. 5 BayDSG). Die Entscheidung über die Herstellung und Überlassung von Kopien unterliegt als Amtshandlung der Kostenpflicht nach Art. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und Art. 6 Abs. 1 S. 1 des Kostengesetzes. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach Tarif-Nr. 1.III.0/1.2.1.2 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz. Sie beträgt bei Überlassung von drei Dateien auf elektronischem Wege 22,50 € . Bitte unterrichten Sie mich über das weitere Vorgehen in der Sache. Mit freundlichen Grüßen