Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Tirschenreuth
Antrag nach BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Mieten im Landkreis Tirschenreuth steigen. Das trifft besonders die Ärmeren in der Gesellschaft, Arbeitslose und Grundsicherungsbezieher.
"Der Landkreis Tirschenreuth nutzt für seine Berechnungen deshalb ein "Schlüssiges Konzept", das er 2012 erstmals in Auftrag gegeben hat.
2016 gab es eine Fortschreibung der Richtwerte. Nun war es an der Zeit, die Zahlen wieder zu aktualisieren."
https://www.onetz.de/oberpfalz/tirschenreuth/mieten-landkreis-tirschenreuth-steigen-id3064354.html
Bitte übersenden Sie mir dieses "Schlüssiges Konzept" 2020 und auch die Ausgaben ab 2012, 2014, 2016, 2018 im Volltext als pdf-Dateien.
Als Online-Journalist recherchiere ich seit mehreren Jahren zu dem Thema der Kosten der Unterkunft.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts ist die Beobachtung der Entwicklung von Bedeutung.
Sofern anhängige Klagen zum Thema Mietobergrenzen vor dem Sozialgericht bekannt sind, bitte ich um die Benennung der Aktenzeichen, und/oder die Übersendung anonymisierter Urteile im Volltext.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Oktober 2020
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14. November 2020
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