Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Braunschweig
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.
1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für die Stadt Braunschweig erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für die Stadt Braunschweig vorliegen.
Ergebnis der Anfrage
Schnelle Auskunft, kein Konzept, aber . . .
"Die Stadt Braunschweig hat die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II nicht auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festgelegt. Die Kappungsgrenze zur Bestimmung des Maßes der Angemessenheit bemisst sich auf der Grundlage des § 12 Abs. 1, Mietenstufe 4 des Wohngeldgesetzes, zuzüglich eines Sicherheitszuschlags in Höhe von 10%."
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Januar 2017
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7. Februar 2017
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