Ermittlung des Finanzbedarfs für den ÖPNV bis 2031

den Kurzbericht "Ermittlung des Finanzbedarfs für den ÖPNV bis 2031" welcher in diesem Spiegel Artikel erwähnt wird: https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/deutschlandticket-macht-nahverkehr-teurer-a-1273ffaa-f8b7-44db-9f99-e7ee2c6c79b8

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Kurzbericht "Ermittlung des …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung des Finanzbedarfs für den ÖPNV bis 2031 [#286985]
Datum
26. August 2023 10:28
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Kurzbericht "Ermittlung des Finanzbedarfs für den ÖPNV bis 2031" welcher in diesem Spiegel Artikel erwähnt wird: https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/deutschlandticket-macht-nahverkehr-teurer-a-1273ffaa-f8b7-44db-9f99-e7ee2c6c79b8
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286985/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bescheid bezüglich Ihres Antrages auf Zugan…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: 1849IFG - Ermittlung des Finanzbedarfs für den ÖPNV bis 2031 [#286985]
Datum
18. Oktober 2023 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bescheid bezüglich Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorab per Mail. Das Original erhalten Sie per Post. Mit freundlichen Grüßen