Ermittlung des Gaspreises

Unterlagen aus denen hervor geht wie die Gasimporteure, Gashändler und Gasversorgungsunternehmen, unter Berücksichtigung des Einkaufspreises, der Gasumlage und weiterer Umlagen, die jeweilige Höhe des Gaspreises zu ermitteln haben. Diese Berechnungsweise muss staatlich vorgegeben bzw. bekannt sein, da ansonsten eine Berechnung der Höhe der Gasumlage nicht möglich gewesen wäre. Dürfen die Gasimporteure, Gashändler und Versorgungsunternehmen, welche unter Umständen gerettet werden sollen, einen Gewinn in der Zeit der Unterstützung erzielen bzw. einkalkulieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie wird die Transparenz der Ermittlung des Gaspreises erzielt? Wie wird verhindert, dass die Gaspreiserhöhung und Gasumlage nicht zur ungewollten und unzulässigen Bereicherung der Gasimporteure, Gashändler oder Gasversorgungsunternehmen führt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus de…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung des Gaspreises [#257572]
Datum
22. August 2022 13:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervor geht wie die Gasimporteure, Gashändler und Gasversorgungsunternehmen, unter Berücksichtigung des Einkaufspreises, der Gasumlage und weiterer Umlagen, die jeweilige Höhe des Gaspreises zu ermitteln haben. Diese Berechnungsweise muss staatlich vorgegeben bzw. bekannt sein, da ansonsten eine Berechnung der Höhe der Gasumlage nicht möglich gewesen wäre. Dürfen die Gasimporteure, Gashändler und Versorgungsunternehmen, welche unter Umständen gerettet werden sollen, einen Gewinn in der Zeit der Unterstützung erzielen bzw. einkalkulieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie wird die Transparenz der Ermittlung des Gaspreises erzielt? Wie wird verhindert, dass die Gaspreiserhöhung und Gasumlage nicht zur ungewollten und unzulässigen Bereicherung der Gasimporteure, Gashändler oder Gasversorgungsunternehmen führt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257572/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung des Gaspreises“ vom 22.08.2022 (#257572) wurde von Ihne…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung des Gaspreises [#257572]
Datum
1. April 2024 17:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung des Gaspreises“ vom 22.08.2022 (#257572) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 556 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>