Ermittlung gegen das Auswärtige Amt

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie folgende Frage:

Stimmt es, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen das Auswärtige Amt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Amt ermittelt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Lucas Heinrich
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie folgende Frage: Sti…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
Lucas Heinrich
Betreff
Ermittlung gegen das Auswärtige Amt [#282239]
Datum
21. Juni 2023 21:58
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie folgende Frage: Stimmt es, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen das Auswärtige Amt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Amt ermittelt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Lucas Heinrich Anfragenr: 282239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282239/ Postanschrift Lucas Heinrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juni 2023 21:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Staatsanwaltschaft Berlin
Ihre Anfrage vom 21. Juni 2023 - Ermittlungen gegen das Auswärtige Amt Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin StA…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 21. Juni 2023 - Ermittlungen gegen das Auswärtige Amt
Datum
23. Juni 2023 10:46
Status
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin StA 1451/2 E-3752-7 Ihre E-Mail vom 21. Juni 2023 Ihr Betreff: Ermittlung gegen das Auswärtige Amt [#282239] Sehr geehrter Herr Heinrich, Ihre E-Mail ist der hiesigen Verwaltungsabteilung zugeleitet und unter dem obigen Geschäftszeichen registriert worden. Ein Anspruch auf Erteilung der erbetenen Auskunft nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) besteht nicht. Dieses Gesetz gilt für die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin). Ihre Frage hinsichtlich etwaiger Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen das Auswärtige Amt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Amt, betrifft jedoch keine öffentliche Verwaltungsaufgabe, sondern den Bereich der Strafverfolgung. Mit freundlichen Grüßen