Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Landespressekonferenz der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 24. Oktober 2023 wurde ein Nutzen-Kosten-Quotient von 3,32 genannt. Dieser findet sich auf der im Internet verfügbaren Präsentation auf Seite 8.
https://s-bahn.hamburg/magazin/wp-content/uploads/2023/10/Korridormassnahmen-Neugraben_Bergedorf_neu.pdf
Bitte stellen Sie mir die Unterlagen zur Verfügung, die die Ermittlung dieses Nutzen-Kosten-Quotienten mit den entsprechenden Eingangsdaten und den Bewertungsregeln aufzeigt.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514]
Datum
2. November 2023 07:57
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Landespressekonferenz der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 24. Oktober 2023 wurde ein Nutzen-Kosten-Quotient von 3,32 genannt. Dieser findet sich auf der im Internet verfügbaren Präsentation auf Seite 8. https://s-bahn.hamburg/magazin/wp-content/uploads/2023/10/Korridormassnahmen-Neugraben_Bergedorf_neu.pdf Bitte stellen Sie mir die Unterlagen zur Verfügung, die die Ermittlung dieses Nutzen-Kosten-Quotienten mit den entsprechenden Eingangsdaten und den Bewertungsregeln aufzeigt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 291514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291514/ Postanschrift Michael Kahnt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Kant, wir haben Ihren Antrag #291514 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem T…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis zu HmbTG-Antrag: Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514]
Datum
2. November 2023 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kant, wir haben Ihren Antrag #291514 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient erhalten, herzlichen Dank. Er ist hier im Shared-Service der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 02.11.2023 zugegangen und wird durch die Behörde BVM bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag bis zum 06.11.2023 zurückzuziehen. Ansonsten gehen wir weiterhin von Ihrer Zustimmung aus. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Sofern Sie den Antrag aufrechterhalten, ist für die postalische Zustellung des Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung die Mitteilung Ihrer aktuellen Meldeanschrift notwendig. Diese haben Sie uns bereits im Antrag mitgeteilt, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Zwischensachstands-Mitteilung zu HmbTG-Antrag: Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514] Sehr geehrter Herr Kah…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Zwischensachstands-Mitteilung zu HmbTG-Antrag: Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514]
Datum
4. Dezember 2023 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, wir möchten Ihnen heute eine kurze Sachstandsmitteilung zu Ihrer Anfrage #291514 geben: Ihr Antrag wird weiterhin durch die Behörde für Verkehr und Innovation (BVM) bearbeitet. Da in dieser Anfrage beteiligten Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden muss, hat dieser Antrag nicht eine 1-Monats-Frist sondern eine anfängliche 2-monatige Bearbeitungsfrist bis zum 02.01.2024 (Zugang Ihrer Anfrage war hier der 02.11.2023) gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 HmbTG. Eine derartige Bearbeitung unter Anhörung Dritter erfordert naturgemäß mehr Zeit, die das Hamburgische Transparenzgesetz auch einräumt. Dennoch sind wir grundsätzlich daran interessiert, eine Anfrage so zeitnah wie möglich abschließend zu beantworten. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist somit (heute) nicht verfristet. Sobald die Antwort vorliegt, erhalten Sie diese. Vielen Dank für Ihre Geduld. Eine besinnliche Adventszeit für Sie. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
AW: Zwischensachstands-Mitteilung zu HmbTG-Antrag: Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514] Guten Tag, meine …
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Zwischensachstands-Mitteilung zu HmbTG-Antrag: Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514]
Datum
8. Dezember 2023 13:12
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient“ vom 02.11.2023 (#291514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Ihr Verhalten verstößt gegen das geltende Hamburgische Transparenzgesetz. Die Daten hätten schon längst veröffentlicht werden müssen. Ich fordere Sie hiermit auf, die von mir gewünschten Daten umgehend zur Verfügung zu stellen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
AW: [EXTERN] AW: Zwischensachstands-Mitteilung zu HmbTG-Antrag: Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514] Sehr …
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Zwischensachstands-Mitteilung zu HmbTG-Antrag: Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514]
Datum
11. Dezember 2023 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, bitte beachten Sie zur Frage der Bearbeitungsfrist zu dieser Anfrage #291514 unsere Email vom 04.12.2023, 13:47 Uhr. Eine Verfristung ist aus den dort genannten Gründen vorliegend NICHT eingetreten. Die Zweimonatsfrist endet, wie dort bereits mitgeteilt, am 02.01.2024. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Kahnt, gern beantwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende fristgerecht Ihren HmbTG-A…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Abschließende Beantwortung AW: [EXTERN] Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient [#291514]
Datum
27. Dezember 2023 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, gern beantwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende fristgerecht Ihren HmbTG-Antrag #291514 zum Thema "Ermittlung Nutzen-Kosten-Quotient". Anbei erhalten Sie den Link zur gerade erfolgten Veröffentlichung der von Ihnen gewünschten Unterlagen: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/standardisierte-bewertung-angebotserweiterungen-s-bahn-hamburg-korridormassnahmen Diese Antwort erfolgt gebührenfrei. Wir wünschen einen guten Rutsch in ein gesundes und frohes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen