Ermittlung von Veranstaltungsteilnehmenden

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

ich befinde mich gerade in der Recherche für ein Studiumsprojekt zu Demonstrationen in Berlin und benötige einige Informationen. Bitte senden Sie mir Folgendes (auf digitalem Wege) zu:

- eine Auskunft über die technischen Mittel und Methoden, die durch die Berliner Polizei zur Ermittlung der Anzahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen zum Einsatz kommen.
- jegliche Dokumente zu Richtlinien (z.B. Schulungsunterlagen), die es bei der Erfassung der Anzahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen vonseiten der Polizei zu beachten gibt.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, da es sich um keine laufenden Verfahren oder Belange der öffentlichen Sicherheit handelt und weder personenbezogene Daten Dritter noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angefragt werden.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, ich befinde mich gerade in der Recherche f…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung von Veranstaltungsteilnehmenden [#277839]
Datum
2. Mai 2023 18:35
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, ich befinde mich gerade in der Recherche für ein Studiumsprojekt zu Demonstrationen in Berlin und benötige einige Informationen. Bitte senden Sie mir Folgendes (auf digitalem Wege) zu: - eine Auskunft über die technischen Mittel und Methoden, die durch die Berliner Polizei zur Ermittlung der Anzahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen zum Einsatz kommen. - jegliche Dokumente zu Richtlinien (z.B. Schulungsunterlagen), die es bei der Erfassung der Anzahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen vonseiten der Polizei zu beachten gibt. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, da es sich um keine laufenden Verfahren oder Belange der öffentlichen Sicherheit handelt und weder personenbezogene Daten Dritter noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angefragt werden. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277839/
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift bevor eine weitere Bear…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Ermittlung von Veranstaltungsteilnehmenden [#277839]
Datum
3. Mai 2023 05:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift bevor eine weitere Bearbeitung erfolgt. Die Angabe ist erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Ich weise daraufhin, dass eine Auskunftserteilung nach dem IFG gebührenpflichtig ist, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 28. Mai 2023 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht erfolgt. Bitte richten Sie Ihre E-Mail an folgendes Funktionspostfach: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 2. Mai 2023 berufen Sie sich auf das …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Ermittlung von Veranstaltungsteilnehmenden [#277839]
Datum
3. Mai 2023 13:26
Status
image001.png
4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 2. Mai 2023 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und haben für Ihre Anfrage die Eingabemaske des Portals "Frag den Staat" genutzt. Der Anwendungsbereich des IFG ist vorliegend nicht eröffnet. Ihr Anliegen habe ich entsprechend an den zuständigen Fachbereich der Polizeiakademie weitergeleitet. Anfragen im Rahmen eines Studiumprojektes werden von dort bearbeitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Benachrichtigung. Die Aufforderung zur Mitteilung Ihrer Anschrift an hiesigen Bereich betrachten Sie bitte als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Ihre Studienanfrage 2023-05-03_Se Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit der Bitte um Unterst…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Studienanfrage 2023-05-03_Se
Datum
3. Mai 2023 15:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit der Bitte um Unterstützung an die Polizei Berlin gewandt. Zuständigkeitshalber habe ich Ihre Studienanfrage erhalten, da von hier aus die zentrale Koordinierung derartiger Unterstützungsersuchen erfolgt. Im Internetauftritt der Polizei Berlin finden Sie im Bereich "Verschiedenes" den Punkt "Wissenschaft und Forschung": http://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/artikel.90180.php. Hier ist das Verfahren beschrieben: Daher bitte ich Sie, mir das Anfrageformular, die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung sowie die Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben zu übersenden oder diese persönlich abzugeben (Erreichbarkeit siehe Signatur). Bei einer Übersendung ist diese per Mail in eingescannter Form für die Bearbeitung ausreichend. Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, ein Autorisierungsschreiben (außer HWR Berlin) Ihrer Bildungseinrichtung beizufügen. Aus dem Autorisierungsschreiben muss sich nicht nur Ihre Zugehörigkeit zur Einrichtung, sondern auch das zu unterstützende Thema ergeben. Dies könnte z.B. auch durch Vorlage des Zulassungsschreibens der entsprechenden Thesis erfolgen. Weiterhin ist es bei der Beantragung eines Experteninterviews zwingend erforderlich einen Fragebogen/Interviewleitfaden mit Ihren vollständigen Antragsunterlagen einzureichen. Dieser ist zur besseren fachlichen Zuordnung sowie der optimalen Vorbereitung Ihres Gesprächspartners äußerst hilfreich. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen, wird der Vorgang weiter bearbeitet. Sollten die bei Ihnen jetzt abgeforderten Anträge bis zum 03.06.2023 nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse an einer weiteren Bearbeitung haben. Ich muss Sie jedoch schon jetzt darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich bemühe mich jedoch, um eine zeitnahe Bearbeitung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Studienanfrage 2023-05-03_Se [#277839] Guten Tag, Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Studienanfrage 2023-05-03_Se [#277839]
Datum
1. Juni 2023 16:22
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich bin nicht an einer langfristig Forschungskollaboration mit dem zuständigen Fachbereich der Polizeiakademie interessiert, sondern benötige die Information für ein kurzfristiges Studiumsprojekt. Meiner Auffassung nach handelt es sich dabei um keine Auskunft, die eine aufwändige Aufarbeitung Ihrerseits bedarf. Bitte behandeln Sie meine Anfrage daher unter dem Informationsfreiheitsgesetz. Ich weise darauf hin, dass Sie mir nach § 3 Abs. 1 S. 1 IFG Berlin zur Auskunft verpflichtet sind. Sollten Sie diese Rechtspflicht nicht anerkennen behalte ich mir vor, die Bln BDI um Vermittlung anzurufen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277839/

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Polizei Berlin
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Polizei Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Juni 2023 16:22
Status

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