Ermittlung von Verwandten (stopień m pokrewieństwa) bei Todesfaellen (przypadek m śmiertelny)

nach welchen juristischen Paragraphen werden im Todesfalle (przypadek m śmiertelny) die Verwandten der verstorbenen Person ermittelt - etwaig im "Schnellverfahren"?

(a) Welche Grad der Verwandtschaft (stopień m pokrewieństwa) kann in diesem Ermittlungsverfahren
(b) im Rahmen welcher geographischen Reichweite ermittelt werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    5. Juli 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung von Verwandten (stopień m pokrewieństwa) bei Todesfaellen (przypadek m śmiertelny) [#261513]
Datum
22. Oktober 2022 12:05
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach welchen juristischen Paragraphen werden im Todesfalle (przypadek m śmiertelny) die Verwandten der verstorbenen Person ermittelt - etwaig im "Schnellverfahren"? (a) Welche Grad der Verwandtschaft (stopień m pokrewieństwa) kann in diesem Ermittlungsverfahren (b) im Rahmen welcher geographischen Reichweite ermittelt werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261513/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
22. Oktober 2022 12:05
Status
Warte auf Antwort
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