Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück

alle Berichte der Staatsanwaltschaft Osnabrück zum Ermittlungsverfahren gegen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bzw. gegen deren Mitarbeiter.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Februar 2022
  • Frist
    29. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Berichte der S…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück [#241894]
Datum
25. Februar 2022 11:38
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Berichte der Staatsanwaltschaft Osnabrück zum Ermittlungsverfahren gegen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bzw. gegen deren Mitarbeiter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241894/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Justizministerium
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums.…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück [#241894]
Datum
28. Februar 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums. Sie nutzen für Ihre Anfrage einen Vordruck der Plattform „Frag den Staat“. Dieser Vordruck benennt als Rechtsgrundlage für die erbetene Auskunft das Niedersächsische Umweltinformationsgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Diese Rechtsgrundlagen sind hier offenkundig nicht einschlägig, denn Sie begehren die Übersendung von Unterlagen, die Teil eines vertraulich geführten Ermittlungsverfahrens sind, das bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück geführt wird. Ich bitte um Verständnis, dass wir Aktenbestandteile von Ermittlungsverfahren nicht herausgeben können. Sofern Sie sich für das Thema interessieren: Eine gute Quelle für die Recherche ist das Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem, hier finden Sie mehrere Dokumente zum Thema „FIU“. Viele Grüße