Ermittlungen gegen netzpolitik.org

Sämtliche Unterlagen bei Ihrer Behörde, die mit den Ermittlungen in Zusammenhang mit der mutmaßlichen Weitergabe und/oder Veröffentlichung von Dienst- und/oder Staatsgeheimnissen durch netzpolitik.org in Verbindung stehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungen gegen netzpolitik.org [#10962]
Datum
5. August 2015 23:33
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen bei Ihrer Behörde, die mit den Ermittlungen in Zusammenhang mit der mutmaßlichen Weitergabe und/oder Veröffentlichung von Dienst- und/oder Staatsgeheimnissen durch netzpolitik.org in Verbindung stehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafpr…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Auto: Ermittlungen gegen netzpolitik.org [#10962]
Datum
5. August 2015 23:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrenanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlungen gegen netzpolitik.org" …
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auto: Ermittlungen gegen netzpolitik.org [#10962]
Datum
26. September 2015 20:06
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlungen gegen netzpolitik.org" vom 05.08.2015 (#10962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafpr…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Auto: AW: Auto: Ermittlungen gegen netzpolitik.org [#10962]
Datum
26. September 2015 20:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrenanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin <<E-Mail-Adresse>>
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Ihre Mail vom 28.09.2015; Ihr Zeichen 10962
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Mail vom 28.09.2015; Ihr Zeichen 10962
Datum
21. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 28.09.2015; Ihr Zeichen 10962 [#10962] Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Sch…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 28.09.2015; Ihr Zeichen 10962 [#10962]
Datum
27. Oktober 2015 17:52
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 21.10.2015 unter dem Aktenzeichen "Gen AR I 296/15" teile ich Ihnen hiermit nochmals meinen IFG-Antrag vom 05.08.2015 mit. Gleichzeitig erhebe ich Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der verzögerten Bearbeitung des Antrages. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlagen bei Ihrer Behörde, die mit den Ermittlungen in Zusammenhang mit der mutmaßlichen Weitergabe und/oder Veröffentlichung von Dienst- und/oder Staatsgeheimnissen durch netzpolitik.org in Verbindung stehen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Auto: AW: Ihre Mail vom 28.09.2015; Ihr Zeichen 10962 [#10962] Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, …
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Auto: AW: Ihre Mail vom 28.09.2015; Ihr Zeichen 10962 [#10962]
Datum
27. Oktober 2015 17:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrenanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin <<E-Mail-Adresse>>

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Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Ihr Antrag nach dem IFG vom 5. August 2015 sowie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 27. Oktober 2015
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 5. August 2015 sowie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 27. Oktober 2015
Datum
4. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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