Ermittlungen gegen Nutzer von boerse.bz

am 4.11.2014 wurden Bundesweit 121 Wohnungen im Zuge der Ermittlungen "EG BASAR" der Polizei Köln und der GVU durchgeführt. In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen der Durchsuchten?
Ich bitte Sie daher um eine Aufstellung der durchgeführten Ermittlungsverfahren und eine Aufstellung deren Resultate (Urteile, Einstellungen, usw.).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2018
  • Frist
    4. April 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
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Betreff
Ermittlungen gegen Nutzer von boerse.bz [#26812]
Datum
2. März 2018 10:31
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 4.11.2014 wurden Bundesweit 121 Wohnungen im Zuge der Ermittlungen "EG BASAR" der Polizei Köln und der GVU durchgeführt. In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen der Durchsuchten? Ich bitte Sie daher um eine Aufstellung der durchgeführten Ermittlungsverfahren und eine Aufstellung deren Resultate (Urteile, Einstellungen, usw.).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
2. März 2018 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von "Online-Strafanzeigen" darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html<http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html> hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Automatische Antwort [#26812] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungen…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort [#26812]
Datum
16. April 2018 10:41
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungen gegen Nutzer von boerse.bz“ vom 02.03.2018 (#26812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
16. April 2018 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von "Online-Strafanzeigen" darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html<http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html> hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Köln
Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist es mir nicht möglich Ihrem Au…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018
Datum
11. Mai 2018 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist es mir nicht möglich Ihrem Auskunftsersuchen nachzukommen. Ihre Anfrage stützt sich im Wesentlichen auf das Informationsfreiheitsgesetz. Inhaltlich zielt die ihre Frage indes auf Auskünfte aus einem Ermittlungsverfahren. Diesbezügliche Auskunftsersuchen richten sich ausschließlich nach den Vorschriften der StPO, die insofern als spezialgesetzliche Regelung dem allgemeinen Auskunftsanspruch vorgeht (zu vgl. auch § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen NRW). Nach der StPO sind entsprechende Auskünfte aus dem Verfahren nur unter Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig. Ausführungen dazu vermag ich Ihrer Anfrage nicht zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018 [#26812] Sehr geehrte Damen und Herren, das berechtigte Interesse…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018 [#26812]
Datum
11. Mai 2018 15:33
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das berechtigte Interesse ergibt sich aus der damals herausgegebenen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Es gibt daher ein öffentliches Interesse zum Verlauf der angestrengten Verfahren. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018 [#26812] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018 [#26812]
Datum
16. Juni 2018 11:25
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungen gegen Nutzer von boerse.bz“ vom 02.03.2018 (#26812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
16. Juni 2018 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter "Datenschutzerklärung". Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlungen gegen Nutzer von boerse.bz“ [#26812] [#26812]
Datum
28. Juli 2018 10:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26812 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Antwort erhalte auf meine Nachfragen und Fristen überschritten wurden. Die Begründung für die Ablehnung ist nicht nachzuvollziehen da die Staatsanwaltschaft selbst durch eine Pressemitteilung für das öffentliche Interesse gesorgt hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 28.7.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszug…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.3.2018 ggü. der Staatsanwaltschaft Köln Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-6269/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.7.2018, mit der Sie mich bei Ihrer o.g. Informationszugangsanfrage um Vermittlung bitten. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gilt dieses Gesetz für die Behörden der Staatsanwaltschaft, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die von Ihnen beantragten Informationen – strafverfahrensrechtliche Statistiken – sind jedoch der Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnen und stellen keine Verwaltungstätigkeit dar. Daher unterliegt die Staatsanwaltschaft Köln insoweit nicht dem Anwendungsbereich des IFG NRW. Aus diesem Grund werde ich davon absehen, Ihrem Vermittlungsersuchen nachzukommen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsanwaltschaft Köln
AW: Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018 und 16.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf d…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 02.03.2018 unjd 16.04.2018 und 16.06.2018
Datum
17. August 2018 17:13
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die Ihnen bereits erteilte Antwort, in der ich Ihnen mitgeteilt habe, dass das Informationsfreiheitsgesetz im Hinblick auf Verfahrensauskünfte nicht einschlägig ist, sondern Auskünfte auf Grundlage der StPO erfolgen. Sollten Sie dementsprechend Auskunft aus den Akten erbeten, bitte ich erneut dies schriftlich unter Benennung eines berechtigten Interesses zu tun. Der allgemeine Hinweis auf ein allgemeines Informationsinteresse genügt der Begründung eines berechtigten Interesses nicht. Künftige Anfragen und Eingaben bitte zur Beschleunigung der Beantwortung unter Benennung des Aktenzeichens 119 Js 831/14 schriftlich an die StA Köln zu richten, da Anfragen ohne Benennung eines Aktenzeichens nur schwer zugeordnet werden können. Mit freundlichen Grüßen,